Wallboxen 11kw

  • Eine Insel darf keine technisch einfach umsetzbare Möglichkeit bieten, sich ans Netz zu koppeln. Schalter, Schütze ect. sind also verboten.


    Aber es ging ja auch nur um eine echte Insel und eine Umschaltung der Wallbox von Insel- auf Netzbetrieb, was natürlich erlaubt ist.

    HardCore-DIYler mit Hang zum missionarischen Weltverbesserung ;)

    In freudiger Erwartung eines Ford Explorer EV 79kWh, aktuell noch Seat Exeo ST 2.0 TDI, Fiat 500e 42kWh, WARP3 Wallbox von Tinkerforge, PV-Anlage 26.5kWp mit 32kWh HausAkku, SmartHomeSystem, Panasonic WP im energetisch sanierten Altbau

  • Ich meine, “erlaubt werden” beschränkt sich auf die technische Möglichkeit und Machbarkeit.

    Ist es nicht so, dass ein Vermieter grundsätzlich die Installation einer eigenen Wallbox erst einmal nicht verbieten kann und “triftige Gründe” begründet vorliegen müssen, eine Installation einem Mieter zu versagen?

    Ich meine dies gilt für sog. Balkonkraftwerke.

    Bestellt am 24.7.2024: Ford Explorer, 77 KWH, 210 KW (286 PS), Artic Blue Metallic, Fahrerassistenz-Paket, Ford Ergonomie-Sitz, Ganzjahresreifen (wintertauglich), Garantie- Schutzbrief: Ford Flatrate+ 4 Jahre 40.000 km. Produktionsbeginn 4.11.2024, Lieferung zum Händler 26.11.2024 (4 Monate 2 Tage), Zugelassen am 6.12.2024 (11 Tage)

  • Nein, wenn die Insel mit dem umschalten aufs Netz vom Netz genommen wird, ist das erlaubt.

    das ist leider falsch. Schon wenn Insel und öffentliches Netz im selben Sicherungskasten zusammenkommen, ist das gesetzlich eine "mittelbare" Verbindung (weil mit sehr wenig Aufwand die Verbindung hergestellt werden kann) und damit theoretisch nicht erlaubt.
    Praktisch bin ich völlig bei dir :)

  • -Steuerbarkeit (Abschaltung) des letzten Trafos, an dem ja dann jeweils 100-300 Haushalte hängen.

    Da wäre dem Netzschutz mit wesentlich weniger Bürokratie Genüge getan.

    Privathaushalten darf die Heizung nicht abgeschaltet werden.

    Deshalb sind auch Diskussionen im Rahmen von Wärmepumpen und Steuerbaren Verbrauchern (dann schalten die mir die Wärmepumpe ab?)

    völliger Unsinn.

    Hier fordert der Gesetzgeber wieder eine Steuerbarkeit des Stromverbrauchs und dann existiert gleichzeitig ein Gesetzt das besagt, dass man Privathaushalten die Heizung nicht abschalten darf.


    P.S.:

    Die 11kW Wallbox die wir für unseren Firmen e-Sprinter in der Firma installiert haben, musste auch Steuerbar bzw. extern abschaltbar sein.

    Wenn wir aber eine neue Maschine mit 300kW Leistung installieren, müssen wir gar nichts anmelden (sofern die Installation es hergibt.)

    Willkommen im Dschungel der Gesetze!

    Mein Firmenwagen war ein grüner OctaviaRS TDI. Die schlimmste Lästerei über die Farbe wurde mein Benutzername.

    Jetzt ein grauer RS TSI mit grün/blauen Streifen.

    Jetzt ein roter RS iV (PlugIn-Hybrid).

    Ab 03.2025: Premium, Allrad, "mit alles", Arctic Blue Metallic,

  • Da eine übliche Wärmepumpe nur sehr, sehr, sehr, sehr selten an einen Strombedarf von mehr als 4 kw benötigt, ist die mögliche Leistungsabriegelung auf maximal 4,2 kw eher ein Politikum und hat mit der Realität bei kaum einen EFH-Besitzer eine Relevanz. Zumal die Abriegelung zeitlich recht begrenzt ist.

    Ich habe eine Viessmann Vitocal 250-A mit 8 KW Wärme-Spitzenleistung, da kann man schon sehen, dass die 4,2 KW kaum bis keine Rolle spielen.


    Ansonsten würde es sehr helfen, wenn endlich die Netze mal ordentlich ausgebaut und der Realität angepasst werden. Stichwort „Batteriespeicher“ usw.

    Natürlich kann man auch wieder stattdessen deutlich mehr auf fossile Energieträger setzen - aber dann ist man entweder dumm ( https://www.n-tv.de/wirtschaft…-Sinkflug-id30732004.html ) oder hat von EnBW vorarbeiten lassen ( https://www.n-tv.de/wirtschaft…llt-haben-id30715113.html ), und / oder ist gekauft.

    Oder alles drei zusammen.

    - Explorer RWD

    - Magnetic Grey Metallic

    - AGR-Sitze (ü. 50, da wird das wichtiger ;) )

    - Befestigungspunkte, Fahrassistenz-Paket, Wärmepumpe, AHK, Standardfelgen

    - SW 1.0

  • Es bringt wenig, sich über die Sinnhaftigkeit mancher Teile im EEG auszulassen. Wir müssen uns daran halten, wenn wir nicht mit Sanktionen wie z.B. dem Entzug der Anschlussberechtigung und/oder der Einspeisevergütung bestraft werden möchten :|

    Ab und an kann es sich lohnen, sich ein wenig mit seinem Netzbetreiber anzulegen. Oft wissen die auch nicht all zu gut über die Gesetze Bescheid oder man kann eine Art stille Duldung erzielen, weil es dem VNBs (VersorgungsNetzBetreiber) gerade in den Kram passt ;)

    HardCore-DIYler mit Hang zum missionarischen Weltverbesserung ;)

    In freudiger Erwartung eines Ford Explorer EV 79kWh, aktuell noch Seat Exeo ST 2.0 TDI, Fiat 500e 42kWh, WARP3 Wallbox von Tinkerforge, PV-Anlage 26.5kWp mit 32kWh HausAkku, SmartHomeSystem, Panasonic WP im energetisch sanierten Altbau

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