schon gut, es ist nur so nervig, weil das von allen Seiten und auch im privaten Bereich gelegentlich immer wieder und mehr aufkommt. KI kratzt Infos anhand von Häufung und Wahrscheinlichkeiten aus dem Netz. Da diese Infos häufig versehentlich oder absichtlich falsch sind oder KI Zusammenhänge nicht kapiert, kommt die bekannte Fehlerquote von 40 % zustande.
Beiträge von X170
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man könnte sich auch mal fragen, wie schlau es ist, KI Müll nicht zu prüfen und auch noch weiterzuverbreiten.
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bitte hier nicht auch noch alles mit hohldrehendem Facebook-off Topic zeugs zulabern. hier geht es rund um Reifen und GJR.
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… und im Motorraum soll ein Pannenset mit Kompressor sein
nein, nicht mehr. Das wird ab Modeljahr 2026 eingespart.
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Ja, ein weiterer bürokratischer Förderungswahnsinn. Dafür kostet das Smartmetergateway eine extra Gebühr, falls man nicht sowieso wegen einer größeren PV schon ins Loch der Steuerbarkeit nach §14a ENWG gefallen ist
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fast richtig (der Gesetzgeber hat ein tolles Durcheinander von verschiedenen Gesetzen erschaffen...)
denn in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) steht:"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen." § 19 NAV - Einzelnorm https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
Also Anmeldepflicht Ladeeinrichtung immer. Die reine Meldepflicht ist ja sinnvoll und tut nicht weh.Auch der ADAC hat es inzwischen eingesehen und schreibt:
https://www.adac.de/fahrzeugwelt/wallbox/ratgeber/
Wann muss ich eine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Immer. Jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von der Ladeleistung.
Steuerbarkeit nach §14a ENWG aber grundsätzlich erst bei Stromverbrauchern ab 4,2 kW.Es ist möglich, beim Netzbetreiber einen "Ladepunkt" bis 4,2 kW Leistung anzumelden. Da können sie nichts mehr fordern mit Installation oder Abnahme durch konzessionierten Elektriker - erst recht nicht, wenn dieser Ladepunkt als mobile Wallbox an einer zufällig vorhandenen CEE Dose angeschlossen wird.
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nein, aber ich denke mit ein bisschen herumschnippeln an der Originalwanne geht das auch mit der Gasdruckfeder von Frunk.at
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Nein, wenn die Insel mit dem umschalten aufs Netz vom Netz genommen wird, ist das erlaubt.
das ist leider falsch. Schon wenn Insel und öffentliches Netz im selben Sicherungskasten zusammenkommen, ist das gesetzlich eine "mittelbare" Verbindung (weil mit sehr wenig Aufwand die Verbindung hergestellt werden kann) und damit theoretisch nicht erlaubt.
Praktisch bin ich völlig bei dir
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Macht es, speziell bei NMC-Akkubetrachtungen, Sinn hier allgemein zu reden. M.E. werden immer neue Zellchemien verwendet was teilweise erhebliche Auswirkungen auf dei Zyklenfestigkeit hat. Waren vor ein paar Jahren noch 1000 bis 2000 Zyklen bei NMC die Regel, so ist dieser Wert typisch wohl schon auf 2500 und mehr Vollzyklen gestiegen. Bei LFP liegt man aktuell irgendwo zwischen 2000 und 5000 Zyklen. Ohne zu wissen, was der Akku im eigenen Auto zu leisten fähig ist, betrachtet man die Werte m.E. zu theoretisch.
Alleine dadurch, dass der NMC beim Explorer fast 40% größer ist als der LFP hat dieser bei ca. 2500 Zyklen die Reichweite hinter sich, wie der NMC bei 2000 Zyklen. Und würde bei NMC ein Zykluns 300km sein, wären wir hier schon bei 600.000km. Damit für mich kein Grund, rein aus Haltbarkeit, den LFP zu nehmen.
Du hast schon in der Betriebsanleitung gesehen, daß Ford auf die bisherigen NMC Akkus nur 850 Zyklen Garantie gibt? Was immer noch deutlich über 300.000 km bedeutet, aber 2500 Vollzyklen bei NMC sind nur bei optimalen Akkutemperaturen zu erreichen. Also im normalen Fahrbetrieb rund ums Jahr garantiert nicht, da könnte man mit 1000 bis 1500 Zyklen schon äußerst zufrieden sein