Leider liegt die KI ja nur zu Hälfe richtig und verkauft uns ihre Ergebnisse gerne als plausibel.
Du erlaubst also, wenn ich das nur halb glaube ![]()
Leider liegt die KI ja nur zu Hälfe richtig und verkauft uns ihre Ergebnisse gerne als plausibel.
Du erlaubst also, wenn ich das nur halb glaube ![]()
Übrigens, muss ich das alles wissen ?. Ich will doch nur Auto fahren und zu Hause laden.
Nein, beliebige Wallbox kaufen und laden.
Und KI hat halt den schwarzen Gürtel in gefährlichem Halbwissen
Laut KI-Gemini Suche #1:
Der aktuelle Status bei VW MEB-Fahrzeugen
.....
KI ist wirklich so ungenaues Geschwurbel. echt schlimm.
Und wozu dann diese pauschale Darbietung Fordo_Beutlin ? Bzw. "Wallboxen 11kW" das Thema(!).
Ich habe seit heute ein Ladekabel von NRGKick mit Cekon16A plus SchuKoSteckdose Adapter und lade damit an der 16A Cekondose mit 11kW im Carport. Der Vorteil ist man muss es nicht Anmelden und man hat ein Ladekabel im Auto mit dem man individuell auch mal spontan irgendwo beim Bekannten oder in der Firma laden kann
Klar kann man einfach nur laden. Wenn man aber einen gewissen Spieltrieb besitzt und/oder ein wie auch immer geartetes Energiekonzept verfolgt, reicht das eben nicht mehr
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(…) Der Vorteil ist man muss es nicht Anmelden (…)
Da irrst Du.
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht ob fest angeschlossen oder über Steckdose angeschlossen.
Da irrst Du.
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht ob fest angeschlossen oder über Steckdose angeschlossen.
Seit wann müssen die CEE Steckdosen angemeldet werden? Das kann ja erst seit einigen Jahren so sein, wenn die Dose schon älter ist, wurde sie sicher nicht angemeldet und steuerbar ist die dann auch nicht 🤷🏼♀️
fast richtig (der Gesetzgeber hat ein tolles Durcheinander von verschiedenen Gesetzen erschaffen...)
denn in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) steht:
"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen."
§ 19 NAV - Einzelnorm https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
Also Anmeldepflicht Ladeeinrichtung immer. Die reine Meldepflicht ist ja sinnvoll und tut nicht weh.
Auch der ADAC hat es inzwischen eingesehen und schreibt:
https://www.adac.de/fahrzeugwelt/wallbox/ratgeber/
Wann muss ich eine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Immer. Jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von der Ladeleistung.
Steuerbarkeit nach §14a ENWG aber grundsätzlich erst bei Stromverbrauchern ab 4,2 kW.
Es ist möglich, beim Netzbetreiber einen "Ladepunkt" bis 4,2 kW Leistung anzumelden. Da können sie nichts mehr fordern mit Installation oder Abnahme durch konzessionierten Elektriker - erst recht nicht, wenn dieser Ladepunkt als mobile Wallbox an einer zufällig vorhandenen CEE Dose angeschlossen wird.