Naja, scheinbar ist das ja ein EU-Recht des Besitzers. Sich damit rauszureden, es sei kein Feature, ist etwas fade.
Immerhin sind wir es, die die ganzen Daten generieren, jedes erdenkliche Detail ausprobieren und die besten aller Beta-Tester sind. Eigentlich sollten wir dafür monatlich Geld bekommen.
Das EU-Recht des Nutzers ist der diskriminierungsfreie Zugang zu seinen Daten:
Art. 3 "Vernetzte Produkte werden so konzipiert und hergestellt und verbundene Dienste werden so konzipiert und erbracht, dass die Produktdaten und verbundenen Dienstdaten – einschließlich der für die Auslegung und Nutzung dieser Daten erforderlichen relevanten Metadaten – standardmäßig für den Nutzer einfach, sicher, unentgeltlich in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format und, soweit relevant und technisch durchführbar, direkt zugänglich sind." Da steht übrigens nichts von Echtzeit.
Diese Verpflichtung erfüllt der Hersteller vermutlich über die eigene App.
Ist der Nutzer ein Unternehmen, ist der Hersteller nicht einmal verpflichtet, die Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen (folgt aus Artikel 9) . Wenn ich jetzt z.B. über HA zugreife, zählt HA vermutlich als Unternehmen und insoweit scheitert die Petition vermutlich schon an diesem Punkt.
Art 4 des Data Act regelt den Zugang zu Daten, wenn der Nutzer keine App erhält, über die er zugreifen kann. Im Unterschied zu Artikel 3 ist da auch vorgesehen, dass die Daten dann in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden müssen:
"Soweit der Nutzer nicht direkt vom vernetzten Produkt oder verbundenen Dienst aus auf die Daten zugreifen kann, stellen die Dateninhaber dem Nutzer ohne Weiteres verfügbare Daten einschließlich der zur Auslegung und Nutzung der Daten erforderlichen Metadaten unverzüglich, einfach, sicher, unentgeltlich, in einem umfassenden, gängigen und maschinenlesbaren Format und – falls relevant und technisch durchführbar – in der gleichen Qualität wie für den Dateninhaber kontinuierlich und in Echtzeit bereit. Dies geschieht auf einfaches Verlangen auf elektronischem Wege, soweit dies technisch durchführbar ist."
Der Hersteller kann aber den Zugang beschränken, wenn er Sicherheitsbedenken glaubhaft machen kann (die Schiene ist BMW gefahren, als die die API gesperrt haben, wurde dies mir gegenüber damit begründet, das der Zugriff von Drittanbietern (wie HA) auf die Daten eine Sicherheitslücke darstellen würde und man dies zukünftig daher nur Partnern von BMW gestatten würde (die dann vermutlich dafür bezahlen müssen). HA wird sicher nicht zahlen und ist auch kein Partner von BMW. Wer eine BMW Wallbox verwendet und mit EON einen Stromvertrag abschließt (EON ist ein Partner von BMW), der bekommt die Daten nach wie vor über die API. Sachlich ist das Sicherheitsargument wohl nicht zutreffend (ich halte HA für sicherer als die Apps der Hersteller), aber schwer angreifbar.
Grundsätzlich hat der Besitzer des Fahrzeugs nach meinem Verständnis der EU-Regelung aber gar keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung der Daten über eine API oder andere Schnittstelle) zur Verwendung in Programmen von Drittanbietern, wenn der Fahrzeughersteller die Daten über eine eigene App zur Verfügung stellt (erster Satz des Art. 4 der Verordnung iVm Artikel 3 der Verordnung)- was wohl bei allen Fahrzeugherstellern der Fall sein dürfte. Daher rechne ich bei der Petition nicht mit allzu allzu großen Chancen. Letztlich, das muss man einräumen, verursacht der Datentransfer ja auch Kosten, die umso höher sind, je umfangreicher die Forderungen bei der Zurverfügungstellung sind. Am Ende erwarte ich, dass die Hersteller irgend wann einmal sagen: Gegen Geld bekommst Du die Daten außer über unsere App auch über eine API zur Verwendung in Programmen von Drittanbietern.
Im Worst Case reduzieren die Hersteller die Daten, die erfasst werden, und werden dann auch über die App weniger Daten liefern. Eine Verpflichtung zur Erfassung von Daten welcher Art auch immer, ergibt sich durch den Data Act nämlich nicht.