Also Anmeldepflicht Ladeeinrichtung immer. Die reine Meldepflicht ist ja sinnvoll und tut nicht weh.
...und ist in unser aller Interesse, Stichwort: Netzstabilität, Netzausbau, Energiewende.
Also Anmeldepflicht Ladeeinrichtung immer. Die reine Meldepflicht ist ja sinnvoll und tut nicht weh.
...und ist in unser aller Interesse, Stichwort: Netzstabilität, Netzausbau, Energiewende.
Die Steuerbarkeit gemäß §14a geht ja in der Regel mit der Installation eines Steuergeräts und einem iMSys Zähler einher. Damit kann man eine Reduktion der Netzgebühren erwirken.
Eingefleischte BEV-FahrerInnen nutzen zum heimischen Laden immer häufiger angepasste Stromtarife, die das Laden zu Zeiten begünstigen, in denen das Netz wenig belastet ist.
Ja, ein weiterer bürokratischer Förderungswahnsinn. Dafür kostet das Smartmetergateway eine extra Gebühr, falls man nicht sowieso wegen einer größeren PV schon ins Loch der Steuerbarkeit nach §14a ENWG gefallen ist
X170 Ein iMSys eines externen Messtellenbetreibers habe ich schon seit geraumer Zeit in Betrieb. Der Steuerbarkeit konnte ich mich bislang erfolgreich entziehen.
In meinem Netzgebiet wird ja noch mit einem FunkRundSteuerEmpfänger gearbeitet, der tatsächlich mit Funk (!nicht zu verwechseln mit Mobilfunk!) arbeitet und schlaffe 388€ kostet. Das ist Technik aus der Steinzeit, die so gar nicht zu den heute verbauten Systemen passt.
Ich sehe offengestanden nicht ein, mein Haus dafür zu öffnen, nur weil der Ausbau der Netze inkl. Steuerbarkeiten schlicht verschlafen wurde.