GAP heißt das Zauberwort und gehört beim Leasing mit VK zwingend dazu!

Früher war mehr Lametta, äh, ging es schneller, oder?
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Warum bei einem Versicherungsfall die Ford Bank informiert werden muss, erschliesst sich mir hier nicht.
Wie die Bank mir telefonisch mitteilte, ging es eher in einem solchen Fall zunächst darum, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder ob der Leasingnehmer einen neuen Wagen bekommen soll (bei zu hohen Reparaturkosten im Bereich des wirtschaftl. Totalschadens). Und letztendlich entscheidet ja der Eigentümer, was mit seinem Auto geschieht. Und der Eigentümer ist nunmal der Leasinggeber.
Weil unter Umständen durch den Unfallschaden eine Wertminderung entsteht. Der Wagen ist ja nicht mehr unfallfrei.
Technisch und juristisch reicht es bei meinem "Vorfall" wohl nicht für die Kategorie "Unfallwagen", gleichwohl man es bei Veräußerung sicherlich nicht unerwähnt lassen solle. Aber ein Unfallwagen ist das Fahrzeug durch das "Sand-Wegschaufeln" angeblich und Stand jetzt nicht.
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GAP heißt das Zauberwort und gehört beim Leasing mit VK zwingend dazu!
GAP deckt nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Buchwert. bzw. Restforderung der Leasingbank. Tritt nur bei Totalschaden ein.
Warum bei einem Versicherungsfall die Ford Bank informiert werden muss, erschliesst sich mir hier nicht.
Weil der LN die Wertminderung aus eigener Tasche zahlen muss, wenn der Schaden selbstverursacht war. Im Regelfall 10% der Nettosumme der Schadensrechnung.
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Technisch und juristisch reicht es bei meinem "Vorfall" wohl nicht für die Kategorie "Unfallwagen", gleichwohl man es bei Veräußerung sicherlich nicht unerwähnt lassen solle. Aber ein Unfallwagen ist das Fahrzeug durch das "Sand-Wegschaufeln" angeblich und Stand jetzt nicht.
... eine Wertminderung kann schon früher gegeben sein.
Ich hatte kürzlich einen kleinen Unfall mit meinem i4. Ich stand an einer roten Ampel und ein telefonierendes Mädel ist mir mit recht niedriger Geschwindigkeit hinten draufgefahren.
Beim oberflächlichen Hinsehen sah man gar nichts, beim genaueren Hinsehen erkannte man Schäden an der Heckschürze.
Also mußte die Heckschürze ersetzt werden. Als die Heckschürze unten war erkannte der Gutachter, dass auch die Halterung für die Dose der ausfahrbaren AHK leicht verbogen war. Die mußte auch noch ersetzt werden. Letztendlich beliefen sich die Reparaturkosten mit Lackierarbeiten auf rund 5.000 €.
Das ist sicher auch kein Unfallschaden im klassischen Sinn, aber laut Gutachten war dennoch ein Wertverlust in Höhe von 375 € entstanden, den mir die gegnerische Versicherung nebst der Pauschale für den nicht in Anspruch genommenen Ersatzwagen überwiesen hat.