Beiträge von tvinnefossen

    Zudem sollte man sich nicht wundern, wenn man in einer Filiale nicht wirklich herzlich empfangen wird, wenn man nicht gerade in einen dunkelblauen Boss-Anzug gekleidet ist 8o

    Ich, z.B., trage keine Anzüge von Leuten, die nicht wissen, ob sie Schneider oder Duftmacher sein wollen..... 8) dann bekomme ich wohl nie einen Mercedes...

    Mein Händler bietet ein Ready to go Paket an, mit Erste Hilfe Kasten etc. und voll laden.

    Bei uns war, wenn ich mich recht erinnere, von Seiten des Autohauses alles mit an Board - gab sogar eine Explorer-Outdoorjacke dazu ;) , die ich zwar nicht trage, weil ich keine laufende Litfaßsäule bin (hintere Fußmatten wären cool gewesen und wohl auch billiger), aber zumindest hat sich mein Autohaus da "nicht lumpen lassen", wie man so schön sagt.

    Aber das ist grundsätzlich ein interessantes Thema, daß man seine zugelassenes Autos vom Händler ohne Warndreieck, Sani-Kasten etc übergeben bekommt/bekommen kann, obwohl hier nach Straßenverkehrszulassungsordnung eine Ausrüstungspflicht für den Betrieb des Fahrzeugs vorliegt. Keine Zulassungsvoraussetzung aber eine Voraussetzung für den Betrieb des Fahrzeugs. Da finde ich es schon bemerkenswert. daß das bei Übergabe nicht obligatorisch ist. Bei vierstelligen Kosten für Transport und Zulassung sowieso

    Hmm, ich würde auch gerne das Kennzeichen meines Diesels durch Anhängen eines E's weiter nutzen.

    Habe ich genau so gemacht. Ging problemlos. Okay, habe einmal kurz vor Veräußerung meines Diesels bei der Zulassungsstelle angerufen und meinen Wunsch geäußert. Wurde dann so aufgenommen und gut zwei Monate nach Abmeldung des Diesels bekam mein neuer die alten Kennzeichen plus "E".


    Technisch ist es mit oder ohne E das selbe/gleiche Kennzeichen. Im Steuerbescheid für 203x steht's ja auch ohne E. (Interessant daher, daß man ohne E auf dem E-Parkplatz mit 'nem BEV ein Knöllchen bekommt). Und auch meine Versicherung führt Fahrzeuge grundsätzlich ohne E.

    Schwarze Agate

    Zur Reservierung des Kennzeichens:

    Im Online-Abmeldeprozess ist wohl eine Reservierung des Kennzeichens möglich, aber nur für eine Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs und nicht für ein anderes Fahrzeug.

    Ich habe bisher keine Möglichkeit gefunden, das freiwerdende Kennzeichen nach der Abmeldung für die Neuzulassung im Rahmen des Online-Abmeldeprozesses „zu reservieren“.

    Na das ist ja ärgerlich. Das scheint dann online augenscheinlich nicht möglich zu sein. Da würde dann auch keine telefonische Reservierung vorab helfen, da diese zwar vorgenommen werden könnte, jedoch wohl nur ein Mensch aber kein digitales System diese Reservierung sinnvoll verarbeiten kann.

    Mal aus Neugier oder Naivität nachgefragt: Sind Eure Händler so weit weg vom Zulassungsbezirk oder warum wollt Ihr online selbst zulassen? Noch haben die Händler bzw. deren Zulassungsdienste eigene Slots, so daß bei uns eine Zulassung bisher immer recht zeitnah möglich war. Okay, für einen fliegenden Wechsel ist es wohl die beste Variante, aber sonst....?

    Zu deinem Nachtrag: ein noch zugelassenes Kennzeichen kann ich doch gar nicht reservieren. Also kein PIN. 🤷🏼‍♀️

    Das ist korrekt, zumindest nicht digital und und ohne menschliches Pendant. Daher habe ich ja die Reservierung auch telefonisch vorgenommen und es ging ja immer auch um eine Zulassung in der Zulassungsstelle. Jedenfalls hatte man im Amt die Möglichkeit, etwas zu vermerken und das Kennzeichen für mich reserviert zu halten.


    Die PIN habe ich ja nur als Teil meiner Antwort auf Dein Abraten von einer Reservierung in Deiner Antwort auf MrMKL eingebracht. Und da ging es um eine Onlinezulassung. Und da wäre es erst recht seltsam, daß niemand, der sein Kennzeichen am neuen Fahrzeug weiternutzen möchte, seine Abmeldung online vornehmen kann, da das Kennzeichen bei Reservierung dann für eine Wiederzulassung gesperrt wäre. Aber selbst wenn dem so wäre, sollte das mit einem Telefonat zu korrigieren sein.

    So wurde es mir erklärt 🤷🏼‍♀️

    Ich wollte stilllegen, mit Reservierung und dann direkt neu zulassen.

    Das wäre so nicht möglich gewesen.

    Ja klar, wenn es abgemeldet wurde, kann man das Kennzeichen sicher kurz drauf erneut reservieren.

    Das ist wirklich komisch. Bei mir geschah ja die Reservierung noch vor Abmeldung des anderen Fahrzeugs, aber es lag halt auch einige Zeit zwischen Abmeldung und Anmeldung eines anderen Fahrzeugs.


    Oder das handhabt vielleicht jeder Landkreis anders....


    Auf gar keinen Fall reservieren!....

    Auf jeden Fall reservieren!

    Am problemlosesten ist zwar die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen in einem Ritt vorzunehmen. Wenn das nicht geht, mit der Abmeldung auf jeden Fall reservieren.


    Habe seit 2008 nun beim dritten Fahrzeug das gleiche Kennzeichen. Jedes mal lag einige Zeit zwischen Abmeldung des alten und Zulassung des neuen Fahrzeugs, jedes mal habe ich reserviert. Beim Explorer lagen zwischen diesen beiden Terminen gut 2 Monate. Nach einer kurzen Sperrfrist - je nach Zulassungsstelle zwischen 24 h und 6 Wochen könnte ohne Reservierung jeder sich das Kennzeichen schnappen. Eine Reservierung für eine Wiederzulassung - was sicher nicht der Regelfall ist - ist sicherlich möglich, aber die Regel ist ein Fahrzeugwechsel und auch dafür kann man reservieren lassen.


    Ich habe das immer telefonisch gemacht, da mein Kennzeichen vor Veräußerung des Fahrzeug und Ablauf der Sperrfrist (in TF wohl 24 h) logischerweise nicht einfach so reservierbar war. Also habe ich bei der Zulassungsstelle so lange klingeln lassen, bis mal jemand ranging, das Thema besprochen und erklärt, daß ich mein Fahrzeug mit dem Kennzeichen trallala demnächst verkaufen werde und wenn das abgemeldet wird, das Kennzeichen bitte für mein neues Auto zur Verfügung stehen soll. Beim Wechsel vom ersten zum zweiten Fahrzeug hat der kaufende Händler, bzw. die HUK über deren Abwicklung alles lief, abgemeldet und ich habe selbst das neue Fahrzeug angemeldet; nun beim Explorer hat ebenfalls der kaufende Händler (wir-kaufen-dein-auto) abgemeldet und mein Autohaus das neue angemeldet. Ich selbst habe beim letzten Mal also nur einmal telefoniert, aber es hat beide Male eben nur funktioniert, weil ich reserviert habe - mit Angabe des Reservierungsgrundes.


    Also: Auf jeden Fall reservieren, nur eben richtig!


    ... wobei bei mir ja der Grund fürs telefonische Reservieren der war, daß ich ja ein Kennzeichen reservieren wollte, daß noch gar nicht frei ist - aber es funktionierte dennoch, wie beschrieben. Daß eine Reservierung automatisch und ausschließlich auf Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs fixiert sein soll, finde ich seltsam. Aber ich bin mir sicher, daß es auch eine solche Reservierung gibt, aber eben nicht automatisch und gegen den Willen des Kennzeichennutzers.


    Nachtrag: vermutlich wäre die Reservierung bei einer online-Anmeldung hinderlich, wenn sukzessive das neue Online angemeldet werden soll, das mag sein. Auf der anderen Seite kann man aber auch bei der Online-Anmeldung über seine Reservierungs-PIN an sein Wunschkennzeichen kommen. Ich finde die Aussage Deiner Auskunftsstelle also eher verwirrend als erhellend