Vielleicht noch zusätzliche Erläuterungen. Wer eine PV Anlage mit Speicher und Wallbox hat, hat auch eine Steuerbox oder HMS = Home Management Sytem genannt oder vergleichbare Systeme. Über diese wird i.d.R. auch das Überschussladen über die Wallbox zum E Auto gesteuert. Für den Zugriff des Versorgers benötigt man zusätzlich noch ein Smart Meter Gateway. Der Versorger kann darüber die Einspeisung reduzieren. Siehe auch meine Bemerkungen einige Threads vorher.
Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG
-
-
Müßte dann nicht auch alles nötige
Müßte dann nicht auch alles nötige zur Entgeltersattung/-reduzierung vom Fachbetrieb verbaut worden sein?
Der NB stellt die Steuerbarkeit bis zum Zähler sicher, für alles dahinter bist Du bzw. dein Eli zuständig.
Wie gesagt, gibt es zur Zeit nicht viele zertifizierte Steuerboxen, sodass aktuell kaum die Möglichkeit des Einbaus besteht.
-
Vielleicht noch zusätzliche Erläuterungen. Wer eine PV Anlage mit Speicher und Wallbox hat, hat auch eine Steuerbox oder HMS = Home Management Sytem genannt oder vergleichbare Systeme. Über diese wird i.d.R. auch das Überschussladen über die Wallbox zum E Auto gesteuert. Für den Zugriff des Versorgers benötigt man zusätzlich noch ein Smart Meter Gateway. Der Versorger kann darüber die Einspeisung reduzieren. Siehe auch meine Bemerkungen einige Threads vorher.
Habe eine PV-Anlage mit Speicher und eine WB - beides 2021 installiert. Die Anlage unterliegt der 70 % Regelung bei der Einspeisung und dies wird durch eine Begrenzung der Leistung des Wechselrichters sichergestellt (die könnte ich zwar ändern, aber das wäre illegal. Eine Steuerbox ist nicht vorhanden. Ob bei PV-Anlagen, die nach dem 1.1.2024 errichtet wurden (die ja auch als steuerbare Verbraucher angemeldet werden müssen) oder nach diesem Datum errichteten Wallboxen eine Steuerbox installiert wird, weiß ich nicht. Meines Wissens besteht aber nur die Verpflichtung, dass der Betreiber der Wallboxmit der Steuerung einverstanden ist; sollte der Netzbetreiber dies dann auf eigenen Wunsch umsetzen wollen, wäre es meines Erachtens seine Baustelle, dafür die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Intelligente Meßsysteme mit Gateway allein ermöglichen meines Wissens nach ohne Steuerbox diese Steuerung nicht. Da bleibt dann nur Variante 1 (Netzentgeltreduktion pauschal). Stellt sich dann die Frage, wer die Steuerbox bezahlen muss. Will der Netzbetreiber steuem, sollte das wieder sein Bier sein. Will ich aber reduzierte Netzentgelte pauschal ohne dass der Netzbetreiber dies will, wird die Steuerbox wohl zu meinen Lasten gehen. Meinem Netzbetreiber habe ich schon vor Monaten mitgeteilt, dass ich meine WB gern als steuerbaren Verbraucher anmelden würde und dann pauschal reduzierte Netzentgelte möchte. Und er mir die anfallenden Kosten mitteilen soll. Bis jetzt trotz mehrfacher Erinnerung keinerlei Reaktion. Dabei haben wir sogar einen Strombezug von mehr als 6000 kWh jährlich (wir heizen ein 400 m2 Haus mit einer WP) ab dem ein IMSyS eigentlich verpflichtend ist (allerdings mit Übergangsfristen)). Mit einem zusätzlichen Zähler (Variante der Netzentgeltreduktion pro kWh) rechnet sich das Ganze bei uns nur, wenn die Mehrkosten für den zusätzlichen Zähler sehr gering sind, da wir konsequent mit PV-Überschuss laden (zu fast 80 % auch im Winter über eine intelligente Ladesteuerung über unser HEMS, im Sommer zu 100 %). Strombezug mit reduziertem Netzentgelt ist immer noch teurer als Laden mit PV-Überschuss. Meine Anfrage an den Stromlieferanten, die Wallbox an den Zähler der WP anzuschließen (wir haben einen deutlich vergünstigten Wärmetarif) wurde nicht überraschend vom Versorger nicht positiv aufgenommen...
-
Bis jetzt trotz mehrfacher Erinnerung keinerlei Reaktion.
Lass mich raten, Dein Netzbetreiber ist AVACON...(?)

-
Lass mich raten, Dein Netzbetreiber ist AVACON...(?)

Nein. Es sind die Pfalzwerke Netz AG (der Grundnetzbetreiber in unserer Region). Mit denen habe ich schon einige Male Erfahrungen gemacht - manchmal sind sie mit Ihren eigenen Installationen von Zählersystemen überfordert. Wegen der WP haben wir zwei Zähler in Kaskadenschaltung (von Pfalzwerke selbst installiert) und deren Abrechnuung hat die monatelang überfordert. Auf der Homepage haben sie ein schönes Schauvbild, wie die Kaskadenschaltung funktioniert. Den Mitarbeitern in der Abrechnung scheint das nicht bekannt und die waren selbst dann noch überfordert, als ich ihnen ihr eigenes Schaubild geschickt habe. Bewegung kam erst in die Sache, als ich den Vorstandsvorsitzenden in Kopie gesetzt habe. Dann funkionierte es innerhalb von 48 h. Wahrscheinlich hat meine Anfrage die jetzt völlig aus dem Konzept gebracht und bevor sie wier einen Fehler machen, machen sie lieber gar nichts...
-
Hast Du deine Netzentgeltreduktion inzwischen erhalten? Und wenn ja, wie wird die Steuerbarkeit umgesetzt?
-
Hast Du deine Netzentgeltreduktion inzwischen erhalten? Und wenn ja, wie wird die Steuerbarkeit umgesetzt?
Nein. Bis jetzt einfach Funkstille. Das Problem ist, dass wir zwar aufgrund unseres Verbrauchs von mehr als 6000 kWh einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ein smartes Messystem instaliert wird - da gibt es aber Übergangsfristen bis 2032. Wenn ich wegen der Steuerbarkeit einen eiigenen Zähler und eine Steuerbox für die Wallbox installieren muss, rechnet sich das für die Wallbox alleine nicht. Wir haben einen Netzbezug von weniger als 15 % des Verbrauchs an der Wallbox übers Jahr (die Zahlen liefert mir mein HEMS und das Programm, mit dem ich das Überschussladen steuere), so dass ich mit der pauschalen Netzentgeltredukrion die Kosten für den zusätzlichen Zähler und die Steuerbox nicht wieder einspiele. Das würde nur funktionieren, wenn der Ntzbetreiber das smarte Sytem einbaut und die Einbaukosten trägt. Das tut er aber nicht, wenn ich das iMSys jetzt haben will. Deswegen habe ich auf den Netzbetreiber keinen weiteren Druck mehr ausgeübt. Unsere Wärmepumpe ist wegen Ihres Alters (stammt aus 2007 und läuft - toi toi toi - seit 2007 ohne jede Störung) leider nicht steuerbar. Und in das HEMS kann ich sie auch nicht einbinden.
-
Nein. Bis jetzt einfach Funkstille. Das Problem ist, dass wir zwar aufgrund unseres Verbrauchs von mehr als 6000 kWh einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ein smartes Messystem instaliert wird - da gibt es aber Übergangsfristen bis 2032. Wenn ich wegen der Steuerbarkeit einen eiigenen Zähler und eine Steuerbox für die Wallbox installieren muss, rechnet sich das für die Wallbox alleine nicht. Wir haben einen Netzbezug von weniger als 15 % des Verbrauchs an der Wallbox übers Jahr (die Zahlen liefert mir mein HEMS und das Programm, mit dem ich das Überschussladen steuere), so dass ich mit der pauschalen Netzentgeltredukrion die Kosten für den zusätzlichen Zähler und die Steuerbox nicht wieder einspiele. Das würde nur funktionieren, wenn der Ntzbetreiber das smarte Sytem einbaut und die Einbaukosten trägt. Das tut er aber nicht, wenn ich das iMSys jetzt haben will. Deswegen habe ich auf den Netzbetreiber keinen weiteren Druck mehr ausgeübt. Unsere Wärmepumpe ist wegen Ihres Alters (stammt aus 2007 und läuft - toi toi toi - seit 2007 ohne jede Störung) leider nicht steuerbar. Und in das HEMS kann ich sie auch nicht einbinden.
Naja, das mit dem - "Versorger übernimmt die Einbaukosten, dann rechnet es sich schon" - ist auch nur die halbe Wahrheit.
Die Grundgebühr für das iMS richtet sich nach dem Einbaufall. Also >6000kWh/Jahr oder >7kWp Modulleistung oder halt höher. Dazu kommt dann noch die Steuerbox (meist um die 50€/Jahr) Wer ist dein VNB?
Beispiel für einen x-beliebigen VNB:
Verbrauch: >6000kWh/Jahr bis 10000kWh/Jahr --> 40€ Jahr
Einspeisung: >15 kWp bis 25 kWp --> 110€/Jahr
Steuerbox: 50€/Jahr
Wenn Du also Verbrauch und Einspeisung hast, greift natürlich immer der höhere Preis. Also 110€+50€=160€. Beim Modul 1 bekommst je nach Netzgebiet etwa 150€ pauschale Netzentgeltreduzierung.
Selbst wenn der VNB den Einbau zahlt macht man meist minus. Ob sich das im Modul 2 oder 3 rechnet müsste man genauer betrachten.
-
Genau deswegen habe ich einfach nur einen Ladepunkt bis 4,2 kW angemeldet. Weder Lust auf die 1000ste Iteration von sinnloser Bürokratie noch auf den Verbau von "Steuerbarkeit" meiner Stromverbraucher, welche die nächsten Jahre netztechnisch nicht genutzt werden kann. Und wenn denn mal gedrosselt würden, ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, das lokale Stromnetz nachbessern, so daß das nicht mehr passiert. Finde die Absurdität.
-