Ich würd mal davon ausgehen, dass nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung jegliche Hoffnung auf Kulanz begraben werden kann (mit ATU Stempel im Servicenachweis)….aber ja, vom Preis her scheint das attraktiv, sollte aber nochmal genau durchgerechnet werden, denn im kleingedruckten steht bei ATU: „Zzgl. Material und Aufwand für Zusatzarbeiten (z. B. Kühlflüssigkeitswechsel und Bremsflüssigkeitswechsel)“.
Inspektionskosten
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Unser C Max hatte nach 5 Jahren Motorschaden. Garantie ging 7 Jahre. Würde komplett bezahlt, ca. 11000€. Aber nur weil KD in Vertragswerkstatt und pünktlich gemacht wurde.
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Im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) MUSS der Hersteller Mängel beseitigen,
wenn der Wagen nach Herstellervorgabe gewartet wurde.-> Egal wo!
GARANTIE ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers.
Diese kann er an Bedingungen knüpfen!Diese darf er aber nicht mit der Wartung in seinen Vertragswerkstätten verknüpfen.Seit 2002 durch die GVO 1400/2002 der EU darf der Fahrzeugbesitzer die Werkstatt frei wählen. Die Wartung muss aber den Hersstellervorgaben entsprechen.
Über diese Garantie hinausgehende Leistungen (Kulanz)
erst recht.sind freiwillig und können mit der Wartung in den Vertragswerkstätten verknüpft sein. -
Deswegen hatte ich ja in den Garantiebedingungen nachgeschaut, da steht auch nur "nach Vorgabe", nicht "bei Ford". Wird im Zweifel halt keinerlei Kulanz geben und nur sinnlos Anwälte oder so beschäftigen...
Ich werde höchstwahrscheinlich auch die Inspektion bei Ford machen.
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Im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre) MUSS der Hersteller Mängel beseitigen, wenn der Wagen nach Herstellervorgabe gewartet wurde.
Gewährleistung schuldet nur der Verkäufer und sie ist auch nicht von der Wartung abhängig.
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Hast recht! Habe meinen Beitrag editiert.