Düstere Aussichten für Ford in Deutschland

  • Wo nehmt Ihr die Abnahmeverpflichtung her? In der Pressemitteilung von VW wird von einer "geplanten Abnahme" gesprochen. Das ist ein himmelweiter Unterscheid.


    Pressemitteilung VW

    Ford Explorer Premium RWD, 77 kWh, magnetic grey metallic, Fahrerassistenzpaket, bestellt 14.04.26, ausgeliefert 27.04.2026.

  • Die meisten Verträge dieser Art haben sog. Anpassungsklauseln. In den Herstellungskreislauf der Autobauer muss man auch die Zulieferer einbeziehen. Deshalb halte ich eine solche Vertragsgestaltung ohne Anpassung für nicht realistisch. Denn sie unterstellt ja, dass Ford auch mit den Zulieferern entsprechende Verträge gemacht hat.

    Woher hast du deine Infos.

    Bestellt am 24.7.2024: Ford Explorer, 77 KWH, 210 KW (286 PS), Artic Blue Metallic, Fahrerassistenz-Paket, Ford Ergonomie-Sitz, Ganzjahresreifen (wintertauglich), Garantie- Schutzbrief: Ford Flatrate+ 4 Jahre 40.000 km. Produktionsbeginn 4.11.2024, Lieferung zum Händler 26.11.2024 (4 Monate 2 Tage), Zugelassen am 6.12.2024 (11 Tage)

  • Das ist eine Pressemitteilung von VW. Aus der lässt sich außer Wunschdenken weder herauslesen, was die beiden Konzerne tatsächlich vereinbart haben, noch ob es Strafzahlungen gibt.

    Jeder CEO wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er Zusagen in Bezug auf feste Abnahmezahlen inklusive Strafzahlungen bei Nichteineinhaltung unterschreiben würde.


    Es gibt nirgends eine belastbare Quelle zu angeblichen Abnahmeverpflichtungen und schon gar keine zu Strafzahlungen. Woher auch? Das sind Geschäftsgeheimnisse, die trägt man nicht offen zu Markte.


    Dass Ford gern mehr verkauft hätte/verkaufen würde, ist klar, denn die Wunschzahlen sind nicht erreicht. Merkt man ja auch an der Rabatt- und Finanzierungsfront. Nirgends kann man einen ID4 so günstig kaufen wie bei Ford. Wenn man jetzt noch gutes Marketing machen würde, würden vielleicht mehr Leute merken, was sie da bekommen mit welchem Preis-/Leistungsverhältnis.

    Zweitwagen aktuell: Mazda CX-5 2.0 165PS

    Zweitwagen bestellt am 18.8.2026: Ford Explorer 286 PS, Premium u. diverse Extras in Arctic Blue

    Erstwagen: Mazda MX-5 2.0 184 PS

  • Wo nehmt Ihr die Abnahmeverpflichtung her? In der Pressemitteilung von VW wird von einer "geplanten Abnahme" gesprochen. Das ist ein himmelweiter Unterscheid.

    Natürlich ist das eine Abnahmeverpflichtung (meine ich). Eine Pressemitteilung ist auch ein Kommunikationsmittel, da wirft man nicht ohne Not mit internen Vertragsklauseln um sich, aber wenn Du ein hochkomplexes technisches System zum Verkauf anbietest, möchtest Du schon wissen, wieviel Du produzieren musst. Demnach musst Du Deinen eigenen Einkauf planen und Produktionskapazitäten steuern. Der Vertrag sieht vor, dass Ford 1,2 Mio Plattformen abnimmt. Ja, das ist die "geplante Abnahme" im Pressesprech, aber es ist auch die vertraglich vereinbarte Abnahmemenge.

    Im Geschäftsbericht plant die VW-Gruppe die Abnahmemenge als feste operative Größe ein; sprich, damit rechnen die! Wenn Ford die vereinbarten Mengen nicht abnimmt, stimmt auch die Kalkulation von VW nicht mehr, daher ist das trotz versöhnlich klingender Formulierung einer "geplanten Abnahme" eine Abnahmeverpflichtung:

    https://annualreport2023.volks…hancement/technology.html

    Wenn Ford weniger Einheiten abnimmt als geplant, wir es ganz sicher zumindest die Vorhaltekosten an VW überweisen müssen.


    So, wie Du es auslegst, würde der Vertrag überspitzt formuliert ja bedeuten "Wir nehmen Plattformen von Euch! Vielleicht 100.000, vielleicht 400.000 aber bestimmt nicht mehr als 1,2 Mio! Wir sagen Euch dann Bescheid!"

    Wer würde denn sowas unterschreiben?

  • Jeder CEO wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er Zusagen in Bezug auf feste Abnahmezahlen inklusive Strafzahlungen bei Nichteineinhaltung unterschreiben würde.

    Jeder CEO wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er Verträge unterschreiben würde, ohne zu wissen, wieviel Plattformen von ihm eigentlich abgekauft werden sollen, wie seine eigene Firma planen muss, um genügend Plattformen für sich und den Vertragspartner herzustellen und ohne seine eigenen Planungen gegen Minderabnahmen des Vertragspartners abzusichern.


    Der von Dir gemeinte CEO hat gar keine andere Wahl, er hat ja keine Plattform. Der von mir gemeinte CEO hat die Wahl, er hat ja die Plattform.

  • Bei derartigen Vereinbarungen existiert eine erhebliche Bandbreite in den konkreten Pflichtenheften. Ich kenne den dortigen Inhalt nicht. Es besteht jedoch ein erheblicher Unterscheid zwischen geplanter Abnahme und zugesicherter Abnahme. Dazwischen liegt ein weites Feld. Du hast absolut recht, dass die geplante Abnahme auf der Lieferantenseite (VW) die Verpflichtung vorsieht zumindest hinreichende Produktionskapazitäten vorzuhalten, um die entsprechende Marge im Falle des Abrufes aufbringen zu können. Allerdings sehen vertragliche Regelungen zumeist entsprechende Änkündigungs- und Abruffristen für beide Seiten vor und/oder die Möglichkeit die geplante Menge über den Zeitlauf auch geändertem Konsumverhalten anzupassen. Wann, welche Ausgleichszahlungen, in welcher Höhe, ab welcher Unterschreitung zu leisten sind, habe ich bislang schlicht nirgendwo gefunden. Entsprechend halte ich die Annahme einer starren Abnahmeverpflichtung, die im Spiegelbild eine Ausgleichspflicht, am besten noch in Höhe des nicht abgenommenen Produktes vorsieht, aus den mir zugänglichen Verlautbarungen für nicht belegt.

    Ford Explorer Premium RWD, 77 kWh, magnetic grey metallic, Fahrerassistenzpaket, bestellt 14.04.26, ausgeliefert 27.04.2026.

  • Jeder CEO wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er Verträge unterschreiben würde, ohne zu wissen, wieviel Plattformen von ihm eigentlich abgekauft werden sollen, wie seine eigene Firma planen muss, um genügend Plattformen für sich und den Vertragspartner herzustellen und ohne seine eigenen Planungen gegen Minderabnahmen des Vertragspartners abzusichern.


    Der von Dir gemeinte CEO hat gar keine andere Wahl, er hat ja keine Plattform. Der von mir gemeinte CEO hat die Wahl, er hat ja die Plattform.

    Natürlich wird es Vereinbarungen zu Zahlen geben. Aber zum Zeitpunkt der Pressemeldung eine Abnahmeverpflichtung von 600.000 bzw. 1,2Mill. Plattformen gegeben zu haben mit Strafzahlungen ist absurd. Und das behauptest Du ja, ohne irgendeine Quelle anzugeben. Da müsste man den VW CEO tatsächlich zum König von Deutschland küren und den von Ford vom Acker jagen.

    Zweitwagen aktuell: Mazda CX-5 2.0 165PS

    Zweitwagen bestellt am 18.8.2026: Ford Explorer 286 PS, Premium u. diverse Extras in Arctic Blue

    Erstwagen: Mazda MX-5 2.0 184 PS

  • Tommy43 ... ich behaupte lediglich, dass es zwischen Ford und VW nicht anders läuft, als bei solchen Kooperationen üblich. Die einzig belastbare Quelle ist der Vertrag. Den werden wir beide nicht zu Gesicht bekommen. Aber nur, weil man an den Wortlaut nicht herankommt, heißt es nicht, dass VW hier als Samariter agiert.


    Abnahmeverpflichtungen und Strafzahlungen ist halt das, was in der Fachpresse als Fords zusätzliches Problem identifiziert wird. Bei solchen Verträgen keine Mindestabnahmen und Vertragsstrafen vorzusehen, wäre absurd. Ob es nun die vollen 1,2 Mio oder evtl. "nur" 800.000 sind ist eigentlich unerheblich.


    ... aber gut; wenn Du meinst, dass hier kein marktüblicher Vertrag geschlossen worden sein könnte, weil der Wortlaut der Verträge für uns - selbstverständlich - nicht einsehbar ist, dann werden wir beide damit leben können. Berührt uns ja nur am Rande.



    ... denn, um das nochmal zu unterstreichen, die bloßen Absatzzahlen in Europa sind gut und liegen teilweise deutlich über einigen Wettbewerbern, von denen man nicht behauptet, sie würden wegen dieser Absatzzahlen in einer Krise stecken. Zur Krise wird es bei Ford ganz augenscheinlich nur, wegen dahinterstehenden, eingegangenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen.

    2 Mal editiert, zuletzt von tvinnefossen ()

  • War heute beim Händler wegen Capri Angebot. Er meinte 41% mehr Verkäufe bei Explorer, Capri und Puma E.

    um wieder zurück zu nachprüfbaren Tatsachen zu kommen. Btw 41% mehr im Vergleich zu was? Vorjahr? Capri? Waschmaschinen? Hat er sich dazu geäußert?

    Ford Capri 79kWh RWD Select Magnetic Grey MY2027.25

    Komfortpaket mit Ford Ergonomie, Fahrerassistenz, Wärmepumpe, AHK, Ganzjahresreifen, Traveller.

    Bestellt: 25.09.2026 - 🇩🇪 - Frankfurt - Liefertermin: 01.03.2027 (auf KV)

  • .. by the way, auch in umgekehrter Richtung ist VW gegenüber Ford Abnahmeverpflichtungen eingegangen (Bus- und Transporterplattform). Nur dass hier VW wohl nicht ins Trudeln kommt


    ... und noch mal: Es geht hier nicht um "Letters of intent", sondern um Verträge.