Das Problem habe ich auch - werde es heute beim Händler wieder ansprechen - aber eine Lösung hat mir auch noch niemand geboten ![]()
Bei funktioniert auch kein Workaround - nur stehen lassen und warten.
Das Problem habe ich auch - werde es heute beim Händler wieder ansprechen - aber eine Lösung hat mir auch noch niemand geboten ![]()
Bei funktioniert auch kein Workaround - nur stehen lassen und warten.
Sorry, aber mal etwas abseits:
Hast du nun nen AWD mit 79kW oder einen RWD mit 77kW Kapazität?
Grüße
@Klarmax Dann meldet den Fehler an das KBA.
Sorry, aber mal etwas abseits:
Hast du nun nen AWD mit 79kW oder einen RWD mit 77kW Kapazität?
Grüße
Ich habe den RWD mit 79kw Batterie. Das ist die Spezial Edition mit dem alten APP310 Motor.
Hat nur 204PS. Grund war für mich die Motorsteuer in Österreich (zahle 130€ weniger im Jahr als mit den 286PS). Dafür verbraucht er angeblich ca. 1kw mehr... (was mir aber mit PV Anlage und Strompreis 0,18€ egal ist
)
@Klarmax Dann meldet den Fehler an das KBA.
Das würde ich auch empfehlen. Hatte grade erst kurz vor der Leasing-Rückgabe von meinem Lexus eine Rückrufaktion des KBA mit sofortigem Handlungsbedarf, da im Rückwärtsgang der Bildschirm schwarz werden konnte und somit ohne Kamera eine hohe Unfallgefahr bestand (ich verkneife mir mal ein Kommentar dazu 😅, denn der defekte DC-DC Wandler, der beim Laden explodieren konnte, war vor 2 Jahren nur eine geringe Gefahr) Das selbe hatte ne Kollegin bei ihrem Kia. Eigentlich sollte ja für Ford dasselbe gelten.
@Klarmax Dann meldet den Fehler an das KBA.
Das haben wir in Österreich nicht ![]()
Aber das ganze liegt bereits vor Gericht und wartet nun bis der Sachverständige Zeit hat.
Ein sehr gutes Beispiel ist der schwarze Hauptbildschirm,
Frist zur Nachbesserung setzen, wenn die es nicht hinbekommen, Rückabwicklung. Wenn man was kauft und bezahlt, muss es auch funktionieren.
…das finde ich immer ein bisschen befremdlich, so schnell nach einer Rückabwicklung zu rufen.
So einfach ist das nun auch nicht.
Klar, die Fristsetzung nach 2maliger Nachbesserungschance öffnet dann den Weg, den Rechtsweg i.S. Rückabwicklung zu beschreiten.
Stellt sich der Händler quer, wird das aber sehr langwierig und wenn man keine RS-V hat, für Otto-Normal-Verbraucher kaum finanzierbar.
Von der zeitlichen Komponente, bis Gerichte heutzutage tätig werden, ganz zu schweigen.
Und man steht letztendlich ohne Auto da…
Wie auch immer, eine Rückabwicklung sollte imho immer nur der letzte Schritt sein, weil das Verfahren kann immense Nerven kosten…
Grüße