Verzug ist erst, wenn der geplante Liefertermin um 6 Wochen überschritten wurde.
So steht es in meinem Kaufvertrag. Dann setzt man eine Nachfrist und kann danach den Vertrag stornieren.
Und die Verkäufer können sehr wohl nachschauen, wann das Fahrzeug zur Produktion eingeplant wurde.
Zumindest mein Verkäufer nannte mir den Termin für mein Auto.