Beiträge von X170

    fast richtig (der Gesetzgeber hat ein tolles Durcheinander von verschiedenen Gesetzen erschaffen...)
    :!: denn in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) steht:

    "Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen." § 19 NAV - Einzelnorm https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
    Also Anmeldepflicht Ladeeinrichtung immer. Die reine Meldepflicht ist ja sinnvoll und tut nicht weh.


    Auch der ADAC hat es inzwischen eingesehen und schreibt:

    https://www.adac.de/fahrzeugwelt/wallbox/ratgeber/

    Wann muss ich eine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?

    Immer. Jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von der Ladeleistung.

    :!: Steuerbarkeit nach §14a ENWG aber grundsätzlich erst bei Stromverbrauchern ab 4,2 kW.

    Es ist möglich, beim Netzbetreiber einen "Ladepunkt" bis 4,2 kW Leistung anzumelden. Da können sie nichts mehr fordern mit Installation oder Abnahme durch konzessionierten Elektriker - erst recht nicht, wenn dieser Ladepunkt als mobile Wallbox an einer zufällig vorhandenen CEE Dose angeschlossen wird.

    nein, aber ich denke mit ein bisschen herumschnippeln an der Originalwanne geht das auch mit der Gasdruckfeder von Frunk.at

    Nein, wenn die Insel mit dem umschalten aufs Netz vom Netz genommen wird, ist das erlaubt.

    das ist leider falsch. Schon wenn Insel und öffentliches Netz im selben Sicherungskasten zusammenkommen, ist das gesetzlich eine "mittelbare" Verbindung (weil mit sehr wenig Aufwand die Verbindung hergestellt werden kann) und damit theoretisch nicht erlaubt.
    Praktisch bin ich völlig bei dir :)

    Macht es, speziell bei NMC-Akkubetrachtungen, Sinn hier allgemein zu reden. M.E. werden immer neue Zellchemien verwendet was teilweise erhebliche Auswirkungen auf dei Zyklenfestigkeit hat. Waren vor ein paar Jahren noch 1000 bis 2000 Zyklen bei NMC die Regel, so ist dieser Wert typisch wohl schon auf 2500 und mehr Vollzyklen gestiegen. Bei LFP liegt man aktuell irgendwo zwischen 2000 und 5000 Zyklen. Ohne zu wissen, was der Akku im eigenen Auto zu leisten fähig ist, betrachtet man die Werte m.E. zu theoretisch.

    Alleine dadurch, dass der NMC beim Explorer fast 40% größer ist als der LFP hat dieser bei ca. 2500 Zyklen die Reichweite hinter sich, wie der NMC bei 2000 Zyklen. Und würde bei NMC ein Zykluns 300km sein, wären wir hier schon bei 600.000km. Damit für mich kein Grund, rein aus Haltbarkeit, den LFP zu nehmen.

    Du hast schon in der Betriebsanleitung gesehen, daß Ford auf die bisherigen NMC Akkus nur 850 Zyklen Garantie gibt? Was immer noch deutlich über 300.000 km bedeutet, aber 2500 Vollzyklen bei NMC sind nur bei optimalen Akkutemperaturen zu erreichen. Also im normalen Fahrbetrieb rund ums Jahr garantiert nicht, da könnte man mit 1000 bis 1500 Zyklen schon äußerst zufrieden sein

    Ich bin da inzwischen auch mehr bei MSE-06: die ganzen Regularien sind absurd und damit auch die Kosten, wenn man das nicht in Eigenleistung machen kann. Da hat der Gesetzgeber (Ampel) ein idiotisches Konstrukt mit Steuerbarkeit von Stromverbrauchern und bei Wallboxen dann nochmal die drei glorreichen Module nach § 14a ENWG erlassen.
    Wenn man es hätte einfach machen wollen:
    -Meldepflicht von Stromverbrauchern
    -Intelligente Meßeinrichtung
    -Steuerbarkeit (Abschaltung) des letzten Trafos, an dem ja dann jeweils 100-300 Haushalte hängen.

    Da wäre dem Netzschutz mit wesentlich weniger Bürokratie Genüge getan.

    Bis dahin kann man nur jedem raten, nur einen mobilen Ladeziegel bis max 4,2 kW zu melden, da können sie nicht mehr ankommen mit EIntragung durch konzessionierten Elektriker, Steuerbarkeit etc. pp.

    LFP ist nicht nur etwas robuster, sondern wesentlich robuster um den Faktor 3 etwa. Der LFP Akku ist somit wesentlich besser nutzbar - ich wage mal zu behaupten 0-90 Prozent ist im Hinblick auf die Lebenszeit des E-Autos gesehen ok. Wohingegen man bei NMC eigentlich streng im 80-20 % Fenster bleiben sollte, besser wären 70-30.
    Aber klar, Leasing und nach mir die Sintflut. Das wird im Gebrauchtmarkt noch Aua geben. Wer will schon ein Auto mit 80-85 % SOH kaufen, wo 70 % die Grenze ist, ab der die Akkuleistungsfähigkeit dann steil abstürzt.

    Hallo, mein Händler hat mir heute mitgeteilt, dass für meinen Select 79 kWh RWD mit Bestelldatum 24.03.2026 das Baudatum auf den 06.07.2026 festgelegt wurde. Das entspricht etwa 3,5 Monaten. Ich hoffe, dass der Transport (100 km) zügig vonstattengeht.

    ah, interessant. Habe einen Select RWD eine Woche vorher bestellt. da könnte es ja tatsächlich was werden mit Juli 8)

    Das sind ja schmerzhafte Preise. Da kann ich ja froh sein, mir einfach selbst RCD+Sicherung in die Verteilung gezimmert zu haben, 5x6 hatte ich noch und ne CEE 16 rot 16 A gesetzt und fertig.
    Dazu gabs nen 11 kWh China Ladeziegel
    Und ja, die mobile Go-e Wallbox macht in diesem Zusammenhang sehr viel Sinn.
    Was dagegen schon eher nervt, ist die gesetzlich vorgeschriebene Vorausplanung der Steuerbarkeit der WB nach § 14a EnWG.
    Wenn ein heldenhafter Elektronenkönig ein Abwehrangebot macht, sollte das ausdrücklich mit drin sein.
    Wobei hier auch ein zweiadriger Klingeldraht reicht, wenn die Wallbox die Zweidrahtsteuerung kann, aber muss halt mit zur WB gelegt werden.

    Die meisten? Das ist ja doch etwas allgemein formuliert, da muss schon jeder selbst nachschauen. Einphasig ist in D wegen Schieflastgrenze bei 4,6 kW Schluss, das ist klar.
    Meine 3 Victron Multiplus 2 5000 machen pro Phase 4000 Watt Dauerleistung.

    Wallboxen, die eine automatische Umschaltung von dreiphasig auf einphasig und umgekehrt beherrschen, gibt es schon einige. Mein Buder hat zum Beispiel eine von SM;A, die das kann. Allerdings gibt es wohl einige E-Autos, die das nicht so gerne mögen. Selbst habe ich das Problem "zu Fuß" gelöst: Ich habe mir ein einphasiges Verlängerungskabel besorgt, welches ich immer dann verwende, wenn die PV die benötigten etwa 4 kW für dreiphasiges Laden ( 6 A pro Phase) nicht liefert. Wenn Du eine WB anschaffst, die kein fest angeschlossenes Kabel hat, kannst du natürlich auch ein einphasiges normales Ladekabel verwenden. Die Sonnen-WB beherrscht die automatische Umschaltung nämlich nicht. Und über EVCC kann dies auch nicht automatisch gesteuert werden (zumindest habe ich da noch nichts gefunden).

    Wenn die PV Anlage nicht allzu klein ist und man auch einen Heimspeicher hat, verstehe ich den Zweck des Überschussladens nicht. Der Akku gibt doch für den typischen Fall aufgelockerte Bewölkung den fehlenden Rest dazu, wenn man den Ladestrom passend zur PV Anlage wählt.
    Also für meine 18 kWp PV Anlage mit Victron Akkusystem hab ich mir alles Theater erspart und ne einfache "De" China WB hingezimmert, die ich auch net online gehen lasse.
    Klar ist allerdings, daß ein-und ausspeichern über den Akku 10-20 % Verluste erzeugt (bei hohen Leistungen sind die Verluste geringer).