fast richtig (der Gesetzgeber hat ein tolles Durcheinander von verschiedenen Gesetzen erschaffen...)
denn in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) steht:
"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen."
§ 19 NAV - Einzelnorm https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
Also Anmeldepflicht Ladeeinrichtung immer. Die reine Meldepflicht ist ja sinnvoll und tut nicht weh.
Auch der ADAC hat es inzwischen eingesehen und schreibt:
https://www.adac.de/fahrzeugwelt/wallbox/ratgeber/
Wann muss ich eine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Immer. Jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von der Ladeleistung.
Steuerbarkeit nach §14a ENWG aber grundsätzlich erst bei Stromverbrauchern ab 4,2 kW.
Es ist möglich, beim Netzbetreiber einen "Ladepunkt" bis 4,2 kW Leistung anzumelden. Da können sie nichts mehr fordern mit Installation oder Abnahme durch konzessionierten Elektriker - erst recht nicht, wenn dieser Ladepunkt als mobile Wallbox an einer zufällig vorhandenen CEE Dose angeschlossen wird.