Technisch und juristisch reicht es bei meinem "Vorfall" wohl nicht für die Kategorie "Unfallwagen", gleichwohl man es bei Veräußerung sicherlich nicht unerwähnt lassen solle. Aber ein Unfallwagen ist das Fahrzeug durch das "Sand-Wegschaufeln" angeblich und Stand jetzt nicht.
... eine Wertminderung kann schon früher gegeben sein.
Ich hatte kürzlich einen kleinen Unfall mit meinem i4. Ich stand an einer roten Ampel und ein telefonierendes Mädel ist mir mit recht niedriger Geschwindigkeit hinten draufgefahren.
Beim oberflächlichen Hinsehen sah man gar nichts, beim genaueren Hinsehen erkannte man Schäden an der Heckschürze.
Also mußte die Heckschürze ersetzt werden. Als die Heckschürze unten war erkannte der Gutachter, dass auch die Halterung für die Dose der ausfahrbaren AHK leicht verbogen war. Die mußte auch noch ersetzt werden. Letztendlich beliefen sich die Reparaturkosten mit Lackierarbeiten auf rund 5.000 €.
Das ist sicher auch kein Unfallschaden im klassischen Sinn, aber laut Gutachten war dennoch ein Wertverlust in Höhe von 375 € entstanden, den mir die gegnerische Versicherung nebst der Pauschale für den nicht in Anspruch genommenen Ersatzwagen überwiesen hat.