Wallboxen 11kw

  • Man muss damit einverstanden sein, dass die Wallbox vom Netzbetreiber gesteuert werden kann. Der ist aber nicht verpflichtet, tatsächlich zu steuern und daher wohl auch nicht verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen (Rundsendeempfänger oder Smart Meter Gateway). Nur wenn der Jahresverbrauch über 6000 kWh liegt, kann ich als Kunde den Einbau eines smarten Messsystems verlangen. Unser Netzbetreiber hat auf meine entsprechende Anfrage nach sechs Monaten nicht einmal reagiert. Solange ich meinen Strom für die WP günstiger bekomme, ist mir das auch ziemlich egal. Für die Wallbox ist die Einsparung gering; ein zusätzlicher Zähler wäre teurer.,

    Das ist nicht ganz richtig; der Netzbetreiber ist verpflichtet einen aktuellen Smartmeter und Gateway einzubauen, wenn, wie bei mir, eine PV-Anlage und vor allem eine Wärmepumpe installiert ist; die Wallbox ist bei mir auch schon seit 5 Jahren im Einsatz. Meine Smartmeter und Gateway sind vor 3 Monaten eingebaut worden, automatisch ohne Antrag, ohne zusätzliche Kosten !!

    Explorer BEV AWD 340 PS, Magnetic Grey Metallic, Fahrerassi Paket, AGR Ergo-Sitze, Wärmepumpe, Panoramadach, Schutzbrief 7 Jahre, bisher, 8 x Ford , 5 x Ford (meine Frau), 10 x Ford (mein Betrieb)

  • Das ist nicht ganz richtig; der Netzbetreiber ist verpflichtet einen aktuellen Smartmeter und Gateway einzubauen, wenn, wie bei mir, eine PV-Anlage und vor allem eine Wärmepumpe installiert ist; die Wallbox ist bei mir auch schon seit 5 Jahren im Einsatz. Meine Smartmeter und Gateway sind vor 3 Monaten eingebaut worden, automatisch ohne Antrag, ohne zusätzliche Kosten !!

    Hängt davon ab, wann etwas installiert wurde. Wir haben eine PV mit Speicher, eine Wärmepumpe und die Wallbox. Zwei Smartmeter sind eingebaut und das Ganze ist als Kaskadenschaltung umgesetzt (vom Netzbetreiber). Gateway gibt es nicht.

    Ich vermute einmal, dass die Wärmepumpe in deinem Fall nach dem 1.1.2024 eingebaut wurde -. dann muss sie als steuerbarer Verbraucher angemeldet sein und es braucht schon deswegen ein Gateway (ich denke Rundsteuerempfänger werden nicht mehr eingesetzt). Unsere WP gibt es seit 2007, die PV-Anlage und die Wallbox seit 2021.

    Bei uns resultiert mein Recht auf ein smartes Messsystem (Smart Meter und Gateway) daraus, dass wir im Gesamtbezug über 6000 kWh pro Jahr liegen und eine PV mit mehr als 7 kWp haben. Die bundesweite Einführung bei diesen Stromkunden soll laut Gesetz schrittweise erfolgen. Bis Ende 2025 muss die Installation bei mindestens 20 % erfolgt sein. Für die Jahre danach gibt es Quoten, die von den Messstellenbetreibern erfüllt werden müssen.

    Einer unserer Smart Meter mißt den Haushaltsverbrauch, der zweite den Gesamtverbrauch. Der Wärmepumpenverbrauch wird durch Differenzbildung ermittelt. Der Gesamtzähler mißt als Zweirichtungszähler auch die Einspeisung. Die Wallbox hängt am Haushaltszähler. Der Haushaltsstrom ist teurer als der Wärmepumpenstrom. Die Wallbox ist noch nicht als steuerbarer Verbraucher angemeldet. Nun würde ich gerne die Wallbox als steuerbaren Verbraucher anmelden um von der damit verbundenen Vergünstigung profitieren zu können. Mein Vorschlag war einfach, die Wallbox an den Gesamtzähler zu hängen und damit den Strom für die Wallbox zum Wärmestromtarif zu beziehen. Auf diesen Vorschlag habe ich bis jetzt keinerlei Reaktion vom Netzbetreiber (der auch Messstellenbetreiber aber nicht Stromlieferant ist) erhalten. Ein eigener neuer Zähler für die Wallbox macht keinen Sinn, denn ich lade zu einem erheblichen Teil mit PV-Überschuss. Die Kosten eines zusätzlichen Zählers würden die Einsparungen beim Strompreis mehr als auffressen. Der Stromversorger ist natürlich auch nicht interessiert an meinem Vorschlag. Er zieht sich darauf zurück, dass er nicht der Messstellenbetreiber sei

    Explorer AWD 79 kWh in arctic blue seit 2025, BMW iX1 30 i seit April 2023, Smart #1 Brabus seit September 2023

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