Mein Versorger hat auf seiner Homepage ein Formular zur Meldung der Wallbox. Mein Installationsbetrieb hat das Formular ausgefüllt an den Versorger gemailt (Einige Daten waren mir nicht bekannt). War Anfang des Jahres, seitdem nichts mehr gehört.
Wallboxen 11kw
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für 11kw ist ja auch nur eine kurze Formsache zur Erfassung. Anders bei 22 kW etc.
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Seit 01.01.2024 gilt eine Neuregelung bei § 14a EnWG:
Wallboxen ab 4.2 kWh müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden. Die Wallbox gilt dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung und kann vom Netzbetreiber ggf. auf 4.2 kWh runtergeregelt bzw. wenn die Wallbox dies nicht unterstützt ganz abgeschaltet werden. Hierfür muss ein Rundsteuerempfänger nachgerüstet werden. Dafür benötigt man einen Elektriker. Einfach und kostengünstig sieht anders aus.
Für die vor 01.01.2024 installierten Wallboxen gilt Bestandsschutz. Habe aber auch schon gelesen, dass auch diese in ein paar Jahren einen Rundsteuerempfänger nachrüsten müssen.
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Ok. Rundsteuerempfänger. Wieder was gelernt.
So oder so kommen dann, wie die von der GEZ und schauen nach dem Rechten: HÖRZU-Abo im Briefkasten. Hinter den Gardinen flimmert was!....Nachbarn ausfragen...
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Beim Laden und Vorkonditionieren/-klimatisieren des Wagens hat meine Wallbox heute nur mit knapp unter 7 kwh geladen und vermutlich wurde deshalb der Zielladestand zur vorgegebenen Abfahrtzeit nicht erreicht. Nun habe ich ja meine komplette Anlage (PV und Wallbox) erst nach Bestellung des Fahrzeugs installiert und daher fällt das ganze unter § 14a EnWG, muß also steuerbar sein.
In dieser Übersicht heißt es, daß nur bei akuter Blackoutgefahr gesteuert werden dürfe. https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/
Ich würde diese Gefahr für heute verneinen wollen (allerdings nur Kraft Wassersuppe).
Meine Frage zielt darauf: Ist irgendwie geregelt, daß Nutzer steuerbarer Anlagen vom Netzbetreiber über eine aktive Steuerung informiert werden? (Mail/SMS o.ä, Daten wurden mit Anmeldung ja übermittelt)
Und: Kann es an den niedrigen Temperaturen liegen, daß trotz laufender Konditionierung das Fahrzeug einfach nicht bereit wurde, 11 kw aufzunehmen? Dagegen spräche ja, daß ich ja auch deshalb Abfahrtzeiten programmiere um zum optimalen Ergebnis beim Laden und Fahren zu gelangen... dachte ich....
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In dieser Übersicht heißt es, daß nur bei akuter Blackoutgefahr gesteuert werden dürfe. https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/
Ich würde diese Gefahr für heute verneinen wollen (allerdings nur Kraft Wassersuppe).
Wie sollten die auch abschalten können?
Wir haben vor kurzem eine zusätzliche 11kW Wallbox in der Firma installiert.
Die muss natürlich auch eine Netzweerkanbindung haben.
Haben sie an unser Firmennetzwerk angestöpselt.
Auf die Frage, wer denn jetzt die Verbindungsdaten braucht um über unser Firmennetztwerk darauf zugreifen zu können kam vom Installateur nur ein Schulterzucken.
"Will keiner. Es muss nur THEORETISCH möglich sein."
Wie also soll der Netzbetreiber darauf Zugreifen, wenn er gar keine Verbindung zu der Box herstellen kann/will?
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Ich hatte bei meinem Versorger auch die Anfrage nach einem RSE gestellt. Vor 2025 hätte ich ihn über einen Fachhandwerker kostenflichtig installieren können. Ab 2025 ist der Versorger verpflichtet bei Neukunden bzw. Neubauten kostenfrei zu installieren, bei Bestandskunden wird er aktiv bzw. auf Nachfrage. So die Antwort. Bei mir wäre es nicht schlecht, da ich für meine PV Anlage noch die 70% Regelung habe. Die kann ich dann aufheben.
Allerdings ist für die RSE Erweiterung ein Umbau/Neubau meines Sicherungskastens notwendig. Da ist im Moment offen wer die Kosten trägt.
Regelung gilt für NRW.
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ein Umbau/Neubau meines Sicherungskastens notwendig. Da ist im Moment offen wer die Kosten trägt.
Den musst du ertüchtigen.
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die Anfrage nach einem RSE gestellt.
Ich verirre mich Regelmäßig im Dschungel der Abkürzungen.
Kannst du das für mich in ganze Worte fassen?