Anhängerkupplung kommt nicht raus.
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AHK dauerhaft ausgeklappt lassen kann zu Ärger im Schadenfall führen:
Das ist doch eher so ein ewiger Internetmythos . Es gibt schlicht kein Gesetz, dass ein abnehmen der Kupplung bei Nichtnutzung vorschreibt. Außer sie verdeckt wichtige Teile wie Beleuchtung oder das Kennzeichen oder es ist in der Betriebsanleitung der Kupplung so vorgeschrieben.
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Das ist, was die gegnerische Versicherung bei einem durch ihren Versicherungsnehmer verursachten Auffahrunfall immer versucht, um den Schaden für sich selbst zu minimieren. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Demontage einer AHK bei Leerfahrten. Wenn es sich um eine vorschriftsmäßig montierte, typgerechte Kupplung handelt, ist das Einzige, was man befürchten muss, dass die gegnerische Versicherung es -natürlich auch bei einem selbst- versuchen wird, einem eine Betriebsgefahrerhöhung anzuhängen. Regelmäßig ohne Erfolg.
Bisschen Lesestoff, durchaus auch mit den kontroversen Aspekten des Themas:
https://www.juraforum.de/lexik…kupplung-abnehmbar-unfall...und ich werde meine übrigens einklappen: Drück-Push-Fertig. Da freue ich mich schon drauf. Mehr als auf das derzeitige Gefummel auf Knien bei der abnehmbaren...

(edit: Michel war schneller. Jetzt habe ich mir aber so viel Mühe gegeben und lasse den Post drin...
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Das ist kein „Mythos“ ich hab das selbst erlebt als mir am Kreisverkehr jemand hinten drauf gesammelt ist. Genau wie beschrieben wollte die gegnerische Haftpflicht vom Gutachten was abziehen. Die ADAC Verkehrsrecht hat das dann über nen Anwalt geregelt.
Ich habe lediglich drauf hingewiesen dass es Ärger im Schadenfall geben kann und das ist (anders als die Rechtslage) unbestritten….
edit (zur besseren Einordnung): mich ärgert das, wenn ich bei einem nichtverschuldeten Auffahrunfall mit Rechtsschutz und Anwalt mein Recht durchsetzen muss. Ich klappe seither die AHK immer nach Benutzung ein. Kann ja jeder selbst entscheiden.