Auf gar keinen Fall reservieren!....
Auf jeden Fall reservieren!
Am problemlosesten ist zwar die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen in einem Ritt vorzunehmen. Wenn das nicht geht, mit der Abmeldung auf jeden Fall reservieren.
Habe seit 2008 nun beim dritten Fahrzeug das gleiche Kennzeichen. Jedes mal lag einige Zeit zwischen Abmeldung des alten und Zulassung des neuen Fahrzeugs, jedes mal habe ich reserviert. Beim Explorer lagen zwischen diesen beiden Terminen gut 2 Monate. Nach einer kurzen Sperrfrist - je nach Zulassungsstelle zwischen 24 h und 6 Wochen könnte ohne Reservierung jeder sich das Kennzeichen schnappen. Eine Reservierung für eine Wiederzulassung - was sicher nicht der Regelfall ist - ist sicherlich möglich, aber die Regel ist ein Fahrzeugwechsel und auch dafür kann man reservieren lassen.
Ich habe das immer telefonisch gemacht, da mein Kennzeichen vor Veräußerung des Fahrzeug und Ablauf der Sperrfrist (in TF wohl 24 h) logischerweise nicht einfach so reservierbar war. Also habe ich bei der Zulassungsstelle so lange klingeln lassen, bis mal jemand ranging, das Thema besprochen und erklärt, daß ich mein Fahrzeug mit dem Kennzeichen trallala demnächst verkaufen werde und wenn das abgemeldet wird, das Kennzeichen bitte für mein neues Auto zur Verfügung stehen soll. Beim Wechsel vom ersten zum zweiten Fahrzeug hat der kaufende Händler, bzw. die HUK über deren Abwicklung alles lief, abgemeldet und ich habe selbst das neue Fahrzeug angemeldet; nun beim Explorer hat ebenfalls der kaufende Händler (wir-kaufen-dein-auto) abgemeldet und mein Autohaus das neue angemeldet. Ich selbst habe beim letzten Mal also nur einmal telefoniert, aber es hat beide Male eben nur funktioniert, weil ich reserviert habe - mit Angabe des Reservierungsgrundes.
Also: Auf jeden Fall reservieren, nur eben richtig!
... wobei bei mir ja der Grund fürs telefonische Reservieren der war, daß ich ja ein Kennzeichen reservieren wollte, daß noch gar nicht frei ist - aber es funktionierte dennoch, wie beschrieben. Daß eine Reservierung automatisch und ausschließlich auf Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs fixiert sein soll, finde ich seltsam. Aber ich bin mir sicher, daß es auch eine solche Reservierung gibt, aber eben nicht automatisch und gegen den Willen des Kennzeichennutzers.
Nachtrag: vermutlich wäre die Reservierung bei einer online-Anmeldung hinderlich, wenn sukzessive das neue Online angemeldet werden soll, das mag sein. Auf der anderen Seite kann man aber auch bei der Online-Anmeldung über seine Reservierungs-PIN an sein Wunschkennzeichen kommen. Ich finde die Aussage Deiner Auskunftsstelle also eher verwirrend als erhellend