Beiträge von tvinnefossen

    Oha, habe eben doch glatt einen Anruf von der Ford-Bank bekommen. Wie ich nun schlußfolgere habe ich in meinen ersten Telefonaten wohl eher nicht mit den Fachleuten gesprochen. Es gibt wohl keine besondere Regelung für Standfahrzeuge, Was in Grunde ja auch einleuchtend ist. Mit der Bank habe ich ja quasi nur einen Vertrag über Geld, nicht über tatsächliche Mobilität.


    Interessant fand ich aber die Info, daß mein Autohaus eigentlich nicht auf die Freigabe der Bank hätte warten müssen. Die Freigabe der Versicherung, die ja schon einige Zeit früher vorlag hätte wohl gereicht, um mit der Reparatur zu beginnen also auch um die Teile zu bestellen. Auch das Gutachten wäre bei bereits erteilter Freigabe wohl nicht nötig gewesen. Die Freigabe der Bank ging nur in Kopie ans Autohaus, ist für dieses aber nicht nötig. Lediglich meine Versicherung benötigt die Freigabe, aber nicht, um zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird, sondern um zu wissen, ob das Autohaus direkt bezahlt werden kann oder ob das Geld an den Leasinggeber überwiesen werden soll und dieser die Werkstatt bezahlt.


    Nun bin ich schon ein wenig säuerlich auf das Autohaus, da ja die ca. 12 Tage, die die Freigabe der Bank zusätzlich benötigte durchaus etwas hätten ausmachen können in Sachen Querlenkervorlauf.


    Der freundliche Mensch der Bank meinte auch, daß, wenn ein Ersatzteil nicht lieferbar ist, ich durchaus einen Anspruch auf Schadenersatz (Nutzungsausfall) geltend machen könnte. EIn solcher Anspruch wäre dann an meinen Händler zu richten (auch wenn er dafür eigentlich nichts kann, okay ein paar Tage der Bürokratiezeit gehen dann wohl doch auf seine Kappe). Auf einen Ersatz-Explorer hätte ich schon Lust, aber das zu organisieren, fehlt mir jetzt, eineinhalb Tage vor dem Urlaub, die Zeit.

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    Das ist ja seltsam. Bei mir (Screenshot) befinden sich die Bedienelemente der App fein oberhalb der Bedienelemente des Handys. Auch ein Galaxy, aber etwas jünger. Vielleicht eine Frage der Betriebssystemversion?

    Kurzer Zwischenstand.


    Mein Auto wäre an sich eigentlich fertig, wohl seit letzter Woche. Allerdings wurde bei den Reparaturarbeiten eine Schadenerweiterung festgestellt. Ein vorderer Querlenker ist doch in Mitleidenschaft gezogen worden. Das Problem: Weil das Auo noch so neu sei, gäbe es den noch nicht als Ersatzteil - sagen die Ford-Werke. Gegenüber dem Autohaus ist die Lieferung trotzt "Eilt-Kennzeichnung" nicht terminiert worden. Meine Ladesäule am Hotel der Zwischenübernachtung auf dem Weg in den Dänemarkurlaub am Freitag habe ich inzwischen freigegeben.

    Habe auch mal informativ mit einer Anwaltskanzlei gesprochen. Bei einem Kaskoschaden hat man ja grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen zum Nutzungsausfall. Allerdings bin ich der Meinung, daß ohne die Verzögerungen im Bürokratieteil und einer Ersatzteillage, wie man sie aufgrund Alltagserfahrung und Alltagswirklichkeit annehmen darf, der Nutzungsausfall nach über 50 Tagen nicht mehr dem Unfall zuzurechnen sei, sondern der Schlechtleistung in der Abwicklung (Schlechtleistung von Versicherer, Leasinggeber, Hersteller). Das hätte aber leider wohl wenig Aussicht auf Erfolg.

    Die Ford-Bank habe ich wegen meiner mangelnden Bereitschaft für ein Standfahrzeug Leasingraten zu zahlen auch kontaktiert. Die Bank selbst brachte eine Regelung für Standfahrzeuge ins Spiel und wollte sich melden. Nach dem ersten Anruf kam keine Rückmeldung. 4 Tage später nachgefragt, bis heute keine Rückmeldung. Inzwischen ist aber die Oktoberrate brav abgebucht worden.


    Und um das nochmal zu betonen: Das Autohaus tut, was es kann, wird aber durch die beschriebenen Umstände gehindert. Ihm ist nichts vorzuwerfen.

    Habe mir über meinen Händler einen 19-Zoll-Winterrädersatzt Goodyear ULTRAGRIP PERFORMANCE+ bestellt. Sind diese Woche eingetroffen. Werde wohl auch das Angebot zur Einlagerung der Sommerräder annehmen, nicht nur weil der Explorer die 20-Zöller wohl nicht in einem Rutsch wegbekommt. Da sich hier die Temperaturen aber noch im niedrigen zweistelligen Bereich bewegen, werde ich mit dem Wechsel vemutlich noch warten können.


    Einen in mehrfacher Hinsicht merkwürdigen Artikel zum Thema 7°C habe ich kürzlich im Netz gefunden:


    https://www.autobild.de/artike…ben-grad-luege-43375.html

    Ja, leider hier bei mir inzwischen eher Standard als Ausnahme, dass man für Luft zahlen muss.

    Ja, auch auf mich wirkt kostenpflichtiges Luftaufpumpen noch ungewohnt. Auf der anderern Seite lassen ja gerade wir E-Fahrer nur noch selten einen Cent an der Tankstelle (es sei denn für Frühstück, Snack, Tabak etc.) Aber für Treibstoff lassen wir halt kein Geld mehr an der Tanke. Also hätten wir noch weniger Grund, uns über kostenpflichtiges Luftaufpumpen zu beschweren als die Verbrennerkollegen. Service on Top gibt´s halt nur "on Top". Ohne Grundlage auch kein "on Top" und daß so eine Anlage bei Anschaffung und Betrieb Kosten verursacht ist uns ja auch klar. Für Luft zu bezahlen, ist in meinen Augen also vielleicht ungewohnt, aber nicht ungerechtfertigt.

    ....Jetzt würde ich gerne auch den Versuch starten plug & charge zu deaktivieren, finde aber im Auto keine Möglichkeit dies zu tun....

    Da ich an meinen Explorer gerade nicht rankomme, um eigene Fotos zu erstellen, kopiere ich hier mal den Link zur Erklärung von Heinz15 in einem anderen Thread rein

    RE: Erfahrungen an der Ladesäule - Ford Explorer Electric laden - Bilder und Erkenntnisse - Ladestation, öffentlich.

    Ist m.E. auch das, was hierzulande zulässig ist. Auch wenn viele gerne dieses, für mich regelmäßig störende Hupen wollen, es ist "verboten" auch wenn mir kein Fall einer Ahndung bekannt ist. Grundlage ist hier wohl die Regelung, wann ein Auto Signaltöne / Hupen darf.

    Sicher, daß das verboten ist? Unsere Opel Dienstwagen - deutsche Modelle vom deutschen Händler haben das alle. Und es hupt ja nicht, es trötet!


    Ich persönlich finde das auch etwas besser als danach schauen zu müssen, ob die Spiegel nun angeklappt sind oder nicht. Wenn alle Türen geschlossen sind, ist der Spiegel leider das einzige Indiz. Während mein Explorer sich bei Annäherung eigentlich immer ordentlich entriegelt, liegt die Verriegelungsquote beim Gehen irgendwo zwischen 40 und 60%. Da wäre ein quittierendes Biep schon angenehmer. Aber: Luxusproblem

    Warum bei einem Versicherungsfall die Ford Bank informiert werden muss, erschliesst sich mir hier nicht.

    Wie die Bank mir telefonisch mitteilte, ging es eher in einem solchen Fall zunächst darum, ob das Fahrzeug repariert werden soll oder ob der Leasingnehmer einen neuen Wagen bekommen soll (bei zu hohen Reparaturkosten im Bereich des wirtschaftl. Totalschadens). Und letztendlich entscheidet ja der Eigentümer, was mit seinem Auto geschieht. Und der Eigentümer ist nunmal der Leasinggeber.

    Weil unter Umständen durch den Unfallschaden eine Wertminderung entsteht. Der Wagen ist ja nicht mehr unfallfrei.

    Technisch und juristisch reicht es bei meinem "Vorfall" wohl nicht für die Kategorie "Unfallwagen", gleichwohl man es bei Veräußerung sicherlich nicht unerwähnt lassen solle. Aber ein Unfallwagen ist das Fahrzeug durch das "Sand-Wegschaufeln" angeblich und Stand jetzt nicht.