Oha, habe eben doch glatt einen Anruf von der Ford-Bank bekommen. Wie ich nun schlußfolgere habe ich in meinen ersten Telefonaten wohl eher nicht mit den Fachleuten gesprochen. Es gibt wohl keine besondere Regelung für Standfahrzeuge, Was in Grunde ja auch einleuchtend ist. Mit der Bank habe ich ja quasi nur einen Vertrag über Geld, nicht über tatsächliche Mobilität.
Interessant fand ich aber die Info, daß mein Autohaus eigentlich nicht auf die Freigabe der Bank hätte warten müssen. Die Freigabe der Versicherung, die ja schon einige Zeit früher vorlag hätte wohl gereicht, um mit der Reparatur zu beginnen also auch um die Teile zu bestellen. Auch das Gutachten wäre bei bereits erteilter Freigabe wohl nicht nötig gewesen. Die Freigabe der Bank ging nur in Kopie ans Autohaus, ist für dieses aber nicht nötig. Lediglich meine Versicherung benötigt die Freigabe, aber nicht, um zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird, sondern um zu wissen, ob das Autohaus direkt bezahlt werden kann oder ob das Geld an den Leasinggeber überwiesen werden soll und dieser die Werkstatt bezahlt.
Nun bin ich schon ein wenig säuerlich auf das Autohaus, da ja die ca. 12 Tage, die die Freigabe der Bank zusätzlich benötigte durchaus etwas hätten ausmachen können in Sachen Querlenkervorlauf.
Der freundliche Mensch der Bank meinte auch, daß, wenn ein Ersatzteil nicht lieferbar ist, ich durchaus einen Anspruch auf Schadenersatz (Nutzungsausfall) geltend machen könnte. EIn solcher Anspruch wäre dann an meinen Händler zu richten (auch wenn er dafür eigentlich nichts kann, okay ein paar Tage der Bürokratiezeit gehen dann wohl doch auf seine Kappe). Auf einen Ersatz-Explorer hätte ich schon Lust, aber das zu organisieren, fehlt mir jetzt, eineinhalb Tage vor dem Urlaub, die Zeit.