Sei mir mal nicht böse
Nein, bin ich nicht. Ich finde Deinen Beitrag völlig legitim und in Ordnung.
Wenn da steht, dass der Kaufpreis bei Übergabe des Kaufgegenstandes entrichtet sein muss ...
Wenn das so vereinbart worden ist, dann musst Du tatsächlich bei Übergabe bezahlen. Bezahlst Du später, dann befindest Du Dich ab Tag 1 nach der Übergabe im Verzug ... mit den ensprechenden Folgen.
Wenn da aber nur steht: "Der Betrag ist sofort zur Zahlung fällig.", dann ist nur das Fälligkeitsdatum fixiert. Wurde keine explizite Zahlungsfrist vereinbart, dann gilt die gesetzliche 30-Tage-Frist.