Beiträge von MrMKL

    Die ist in jedem Land unterschiedlich, so wie auch die Messtoleranzen. Da könnte man dann gleich noch eine Einstellung "wieviel bin ich maximal bereit zu zahlen" einbauen.

    Wie oben schon mehrfach geschrieben: die Differenz zwischen Anzeigefehler und Strafzahlung ist so gering, dass sich dieser Aufwand schlicht und ergreifend nicht lohnt. Dass manche Autofahrer Schnappatmung und Puls kriegen, wenn jemand die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht maximal ausnutzt, ist ein Problem dieser Autofahrer, nicht des Gesetzgebers.

    Inklusive aller dynamischen Tempolimits und Langzeit-Baustellen?

    Für sowas würde ich eher auf Schwarmintelligenz und direkte (autonome) Kommunikation der Autos untereinander setzen - aber das ist ein anderes Thema.

    Der Explorer für den deutschen Markt ist ja auch speziell mit der CoC für die deutschen, vom KBA vorgebenen Zulassungsbestimmungen ausgelegt und den hiesigen gesetzlichen Zulassungsbestimmungen angepasst. Insofern zieht für mich dein Argument, dass die Messtoleranzen in europäischen Ländern unterschiedlich sind nicht.

    Ob für ein Auto, das für den deutschen Markt bestimmt ist, nun ein Parameter mehr oder weniger den hiesigen KBA-Zulassungsbestimmungen angepasst werden, ist ja nun auch egal😉


    Na ja, was heißt hier “die Differenz ist gering? 9km/h Unterschied finde ich so gar nicht “zu gering”… Jetzt löst das Gebimmel bei 47km/h aus, würde aber, reizt man die rechtlichen Toleranzen aus, wären es ja 56km/h…und das finde ich, hätte schon einen immensen Einfluss auf den Verkehrsfluss…

    Und selbst, wenn man die Messtoleranz nach oben, also 53km/h als Piepchengrenze festlegen würde, sind das immerhin auch noch 6km/h, die ich vom Gebimmelsystem ungemaßregelt fahren könnte.


    Nein, natürlich nicht alle dynamischen Tempolimits und Baustellen…dafür gibt es ja die Schildererkennungen des Autos, die ja auch mittlerweile in der Erkennung ganz gut funktionieren.

    Und dennoch sind ja grundsätzliche Geschwindigkeiten (ich weiß nicht, nach welchen Kriterien die Kartenanbieter Geschwindigkeiten im Navi hinterlegen, zumindest die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften, auf Bundesstraßen/-autobahnen und auf Landstraßen) im Navi hinterlegt, die immer wieder mal -und das wird jeder von uns schon mal erlebt haben- falsch sind und das Auto einen falschen Geschwindigkeitsimpuls bekommt.

    Ich kenne so einige Stellen auch innerhalb geschlossener Ortschaften, da wird immer wieder an der gleichen Stelle plötzlich 100km/h als gegeben angesehen, genauso Uraltregelungen zB auf unseren Straßen, die nicht korrigiert werden. Und genau die meine ich mit einer “verpflichtenden aktualisierenden Datenpflege”…


    Grüße

    und nun für mich als Laie, der so keine Ahnung davon hat, die interessanteste Frage:


    Ich blicke bei den vielen Antworten zum Thema nicht durch:


    Was ist denn nun die effektivere Heizung/Kühlung, also was heizt schneller und was kühlt schneller, herkömmlich die Klima und der PTC-Heizer oder die Wärmepumpe (die Frage nach den Mehrkosten/Wirtschaftlichkeit der WP mal komplett außen vorgelassen)?


    Grüße

    Na ja, diese Aussage würde ich aber dann in einigen Punkten erst einmal aufgrund der Explorer-Besitzer und ihrer Erfahrungen nur auf den Explorer beziehen, also das VW-Derivat.




    Zitat

    …Vor allem muss man sich von der Idee lösen, dass OTA Updates im Auto so ähnlich wie Windows Updates (oder Android, iOS, etc) funktionieren bzw in ähnlicher Häufigkeit kommen.…

    Das ist auch meine Erfahrung mit allen E-Fahrzeugen, die ich hatte/habe.


    Zitat

    …Was nicht wirklich kaputt ist, wird nicht aktualisiert. Selbst dann nicht, wenn Updates verfügbar sind.…

    Das ist auch meine Erfahrung mit allen E-Fahrzeugen, die ich hatte/habe. Gerade Fahrzeugmodule lassen sich schwer bis gar nicht per OTA aktualisieren


    Zitat

    Zusätzlich ist es bei den Autobauern gerne so, dass für neue Features auch neue Hardware verbaut wird; die Software ist natürlich nicht abwärtskompatibel und wird auch nicht auf ältere Hardware portiert…

    Das ist auch meine Erfahrung mit allen E-Fahrzeugen, die ich hatte/habe.

    Da entscheidet offenbar aber nicht nur „neue Hardware“ über die OTA-Fähigkeit eines bestimmten für ein Feature zuständigen anteil sondern sogar die Charge, aus der die Produktion des sonst grundsätzlich gleichen Bauteils kommt.


    Zitat

    …Vielleicht das Auto noch mit dem heimischen WLAN verbinden (das sorgt zumindest bei Tesla dafür, dass die Feature Updates ins Auto kommen).…

    Ob das für den Explorer gilt, kann ich nicht beurteilen, aber als grundsätzliche Aussage für alle E-Autos gilt das nicht.

    Der Mach E hat natürlich auch die WLAN-Anbindungs-Möglichkeit, aber das Schwarmwissen vieler User des Mach E sagen eindeutig was anderes: Die OTA kommen deutlich besser ohne WLAN-Anbindung mit eingestellter täglicher Updatezeit, woran das auch immer liegen mag (es wird vermutet, dass das am während der Fahrt aufgeladenen 12V-LVB-Stand liegen könnte, denn da gibt es Grenzen - <65% SOC LVB keine OTA).


    Zitat

    Auf jeden Fall die Erwartungen auf Null setzen.

    👍🏼

    Man kann mit dieser Erwartungshaltung nicht enttäuscht werden.

    Um so mehr wird diese Aussage beim Explorer Gültigkeit haben, da Ford da offenbar Null Einfluss auf die Verteilung bzw. das Ausrollen von OTA hat. Aber ganz ehrlich, der Explorer hat imho schon einen so guten Funktions- und Featureumfang, dass ich mir kaum ein OTA mit für den Besitzer merklichen Auswirkungen vorstellen kann. Für Erweiterungen per OTA zB auf die nächste Stufe des autonomen Fahrens werden dafür notwendige Anpassungen von Hardwaremodulen fehlen, also würde ich das so bewerten, dass nur bestehende Funktionen per OTA „optimiert“ werden können.

    Ich kann dir aber aus eigener Erfahrung sagen - sobald ein erster User ein zusätzliches Gimmick per OTA erhalten hat, wird der entsprechende thread in einem Autoforum sofort extrem belebt und die Unruhe wird bei denjenigen groß, bei denen das OTA einfach nicht kommen will.

    Ich habe auf das Bluecruise-OTA nach Ausrollen ca. 8 Monate warten müssen, bis auch endlich mein Auto dran war, genauso der vorausschauende Tempomat, der per OTA kam.

    Das einzige, was relativ zügig im Ablauf kam, waren so wichtige Funktionserweiterungen wie Alexa und Sudoku🤣


    Grüße

    mattberlin

    Da bin ich ja ganz bei dir und habe nie was anderes behauptet!

    Aber auch hier - wenn es bimmelt, bin ich lange noch nicht in dem Bereich, in dem ich mich ordnungswidrig verhalte - also das Gebimmel an die ordnungswidrigkeitenbewährte Grenze verschoben, die Navidaten im Auto für die Anbieter verpflichtend aktuell halten und ich wäre mit dem Gebimmel gänzlich glücklich…😉


    Grüße

    …geht ja heiß hier zu…🤷🏻‍♂️🤔


    Eins scheint bei meiner Meinungsdarstellung aber einigen nicht klar zu sein:


    Ich bin weder ein Verkehrsrowdy, noch Raser oder Poser, noch ignoriere ich gesetzliche Vorschriften bewusst und gewollt, und ich verweigere mich ja gar nicht (insbesondere aus den genannten Gründen von #56 und #57) einer kleinen technischen Hilfe in Form eines Signals beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,


    aber wenn es denn verpflichtend für die Autohersteller ist, dann bitte auch unter Ausnutzung der möglichen Grenzen und vor allem auch der Verpflichtung für die Begleitumstände, nämlich die Kartenmateriallieferanten der Navis, diese annähernd aktuell zu halten, um Fehlmeldungen und -funktionen weitgehend zu verhindern…denn wie wir alle wissen, es sind ja nicht nur die Kameras, die die geschwindigkeitsregelnden Verkehrsschilder erkennen sollen sondern auch die Navidaten im Zusammenspiel mit dem GPS - und die sind teilweise eben einfach nicht aktuell und führen damit zu Fehlsteuerungen.

    Wenn man gesetzliche Reglementierungen schafft, sollten die auch durchdacht sein und zu den Begleitumständen passen bzw. diese entsprechend angepasst werden…


    Grüße

    Na gut, ich gebe mich geschlagen - ich bin ein schlimmer Verkehrssünder und Verkehrsrüpel, weil ich die Grenzen des Erlaubten ausreizen möchte…😵‍💫


    Grüße

    Das man zum Beispiel Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass sie zu schnell fahren, obwohl es nicht beabsichtigt ist. Und nochmal: es bimmelt nichts, wenn man sich an die Regeln hält.

    Willst du mich nicht verstehen??

    Ich fahre LANGE NOCH NICHT zu schnell, wenn es bimmelt…🤷🏻‍♂️


    Das Gebimmel erinnert mich viel zu früh daran, mit realen 47km/h und einsetzendem Gebimmel fahre ich unbestreitbar noch lange nicht zu schnell, wie du es hier unterstellst!!!

    Gerichtlich verfolgbar fahre ich inkl. Messtoleranz bei unter 100km/h erst mit 6km/h lt. Tacho drüber „zu schnell“, erst darüber halte ich mich rechtlich „nicht an die Regeln“ - also was soll das Gebimmel bei faktisch 47km/h, die mich deutlich zu früh an einen von dir unterstellten aber keineswegs vorhandenen Verkehrsverstoß „erinnert“.

    Und Fakt ist auch, dass ich mit realen 47km/h im Fließverkehr ein Verkehrshindernis darstelle und es den Grundsätzen der sogenannten „Leichtigkeit des Verkehrs“ und des Verbots „ohne triftigen Grund darf nicht langsamer gefahren werden als vorgeschrieben bzw. mit dem Langsamfahren dürfen andere nicht behindert werden“ widersprechen…

    Aber auch das sind auch solche Grundsätze aus der „guten alten Zeit“, die heutzutage genauso wie die Wohlverhaltensformel im Straßenverkehr nach § 1 StVO für 95% der Autofahrer keine Bedeutung mehr haben geschweige denn zitierfähig im Kopf vorhanden sind…


    Grüße

    Ich finde, dass man sich selbstverständlich an die Regeln halten muss - es geht aber um einen geordneten Verkehrsfluss, und der ist, fährst du lt. Tacho Strich 50km/h, also real um die 47km/h, schlichtweg nicht genügend in seinen Reserven ausgenutzt.

    Denn die liegen innerstädtisch bei 56km/h lt. Tasche, bis zu diesem Wert wird kein Richter dieser Welt bei vorgegebenen 50km/h lt. Ausschilderung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu Lasten des Fahrzeugführers einleiten geschweige denn ein Urteil gegen den Fahrzeugführer sprechen.


    Was ist denn der Sinn und Zweck eines solchen Geschwindigkeitsgebimmel?

    Es geht ja bei unserer Diskussion hier nicht um die potenziellen Raser, die auf die StVO schei*en, mit diesem beknackten Gebimmel wird kein Gesetzgeber auch nur einen dieser bewussten Raser zum Umdenken bringen.

    Also sollte imho der Gesetzgeber den größtmöglichen Spielraum einräumen und das Gebimmel erst 6km/h drüber „vorschreiben“…damit sollte sich jeder gesetzeskonform Fahrzeugzeugführer anfreunden können…und nicht bei realen 47km/h…


    Grüße