Wenn die Kombination von Klimakompressor und Wärmepumpen so fehlerabfällig ist, sollte man die Wärmepumpen einfach weglassen. Der Nutzen einer WP ist ja bereits im Forum konträr diskutiert worden.
Na ja, wenn ein Hersteller eine WP für das Auto anbietet, darf der Kunde auch durchaus erwarten, dass die Klimaanlage dennoch seine Funktionsfähigkeit nicht verliert.
Und offenbar kristallisiert sich der WP-abhängige Ausfall der Klimaanlage, wenn ich das so richtig beobachte, erst so richtig mit dem 26.75…hier kann man vermehrt von Ausfällen unmittelbar nach Auslieferung des Autos lesen.
Selbstverständlich gibt es rechtliche Formalien, an die man sich im Fall der Fälle halten muss, wenn man seine „Rechte des Käufers bei Mängeln“ (§437 BGB) einfordern möchte/muss, das habe ich nie bestritten. Und so wie du schreibst, es sollte als „worst case“ am Ende der vorherigen „gütlichen“ Einigungsversuche stehen.
Schlaumeiermodus an:
Wenn du schon so auf Formalien pochst:
Der Begriff der „Wandlung“ ist seit 2002 nicht mehr so ganz rechtlich korrekt…Es ist jetzt eher als „Rücktrittsrecht“ im BGB (§§437 ff BGB) beschrieben🥴
Grüße