Es geht mir ja nicht darum, was legale Lautstärke einer Auspuffanlage ist.
Es geht um „unnötigen Lärm“ gem. § 30 StVO. Wenn jemand seine Karre bis zum Erbrechen hochtreibt, weil er damit einen „stei*eren P*llermann“ bekommt, stellt sich die Frage, ob das „nötig“ ist - nur darauf wollte ich hinaus…🥴
Dass ein satter V8-Sound im „normalen“ Betrieb die meisten als angenehm empfinden, mag sein (ich mag es übrigens auch), da rede ich auch nicht vom 30 StVO…
Ein tiefes „Blubbern“ einer Harley ist auch nicht zu verachten. Ich selbst fuhr fast die letzten 20 Jahre Harley, und ja, die konnte laut, aber mir wurde es zunehmend unangenehm, die Klappen offenzulassen. Für mich selbstverständlich, dass ich bei Fahrten durch Wohnanlagen die Klappen geschlossen ließ (übrigens eine zugelassene und eingetragene Auspuffanlage)…