...mal ne Antwort auf die Frage von NickKop:
Wenn man eine PV OHNE Akku hat, wird sich Überschußladen auf jeden Fall rechnen.
Wenn man eine PV mit Akku hat und das System auch annähernd 10 kW Leistung rauskurbeln kann, lohnt sich Überschußladen nicht.
Dieser Fall geht davon aus, daß man nichts selber macht und Handwerker braucht.
Für Selbermacher gibts dann den Baum des Lebens bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Persönlich habe ich ein eher unwirtschaftlich aufwendiges Victron System selbst gebaut, welches 12 kW Dauer rausleiern kann. Jetzt hatte ich aber keine Lust, meinem Gerätezoo ein weiteres (hier: EVCC) Teil hinzuzufügen, noch mich damit zu beschäftigen und hab von Amazon ne 180 EUR "De" Wallbox (die mit App) genommen.
hier sind weiter unten als "Reality-Check" die Bedingungen aufgeführt, unter denen sich Überschußladen nicht lohnt und da gehe ich mit allem mit:
https://futurefox-greendeal.de…-komplette-ratgeber-2026/
Beiträge von X170
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Nur 201 Capris! Ernüchternd. Warum laufen die so unterm Radar?
Sind teurer und ein SUV-Coupe ist immer optisch "polarisierend"

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schon gut, es ist nur so nervig, weil das von allen Seiten und auch im privaten Bereich gelegentlich immer wieder und mehr aufkommt. KI kratzt Infos anhand von Häufung und Wahrscheinlichkeiten aus dem Netz. Da diese Infos häufig versehentlich oder absichtlich falsch sind oder KI Zusammenhänge nicht kapiert, kommt die bekannte Fehlerquote von 40 % zustande.
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man könnte sich auch mal fragen, wie schlau es ist, KI Müll nicht zu prüfen und auch noch weiterzuverbreiten.
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bitte hier nicht auch noch alles mit hohldrehendem Facebook-off Topic zeugs zulabern. hier geht es rund um Reifen und GJR.
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… und im Motorraum soll ein Pannenset mit Kompressor sein
nein, nicht mehr. Das wird ab Modeljahr 2026 eingespart.
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Ja, ein weiterer bürokratischer Förderungswahnsinn. Dafür kostet das Smartmetergateway eine extra Gebühr, falls man nicht sowieso wegen einer größeren PV schon ins Loch der Steuerbarkeit nach §14a ENWG gefallen ist
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fast richtig (der Gesetzgeber hat ein tolles Durcheinander von verschiedenen Gesetzen erschaffen...)
denn in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) steht:"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen." § 19 NAV - Einzelnorm https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html
Also Anmeldepflicht Ladeeinrichtung immer. Die reine Meldepflicht ist ja sinnvoll und tut nicht weh.Auch der ADAC hat es inzwischen eingesehen und schreibt:
https://www.adac.de/fahrzeugwelt/wallbox/ratgeber/
Wann muss ich eine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Immer. Jede Wallbox muss beim Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von der Ladeleistung.
Steuerbarkeit nach §14a ENWG aber grundsätzlich erst bei Stromverbrauchern ab 4,2 kW.Es ist möglich, beim Netzbetreiber einen "Ladepunkt" bis 4,2 kW Leistung anzumelden. Da können sie nichts mehr fordern mit Installation oder Abnahme durch konzessionierten Elektriker - erst recht nicht, wenn dieser Ladepunkt als mobile Wallbox an einer zufällig vorhandenen CEE Dose angeschlossen wird.