Du musst zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen. Das können jeweils Neulieferung oder Reparatur sein. Schlagen beide fehl, kannst Du das Auto einfach zurückgeben.
Kleiner Haken: Du musst Dich wegen der Nachbesserung an Deinen Vertragspartner wenden. Mit angemessener Fristsetzung. Reagiert der Händler nicht, gilt der Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen.
Es ist wirklich so einfach. Auch wenn Deinem Händler das nicht gefällt.