GAP heißt das Zauberwort und gehört beim Leasing mit VK zwingend dazu!
GAP deckt nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Buchwert. bzw. Restforderung der Leasingbank. Tritt nur bei Totalschaden ein.
Warum bei einem Versicherungsfall die Ford Bank informiert werden muss, erschliesst sich mir hier nicht.
Weil der LN die Wertminderung aus eigener Tasche zahlen muss, wenn der Schaden selbstverursacht war. Im Regelfall 10% der Nettosumme der Schadensrechnung.