Alles anzeigenWeil dir in dem Fall kein finanzieller Nachteil Entstehen darf.
In diesem Fall hat der Leasinggeber oder der Händler, für einen Ersatzwagen zu sorgen.
BTW: Die Leasingraten müssen aber immer weiter bezahlt werden. Weil du ja "nur" eine Nutzungsüberlassung hast.
War bei einem Kollegen so.
Aber du hast ja schon das richtige getan und Rechtsbeistand geholt. Der wird das schon in die Hand nehmen. Das ist die SB einer Rechtschutzvers. sicher wert. Viel Glück!
Aber natürlich sehr Schade ☹️, dass du das Auto nicht hast. Das ist immer sehr, sehr ärgerlich. Klar, kann immer mal was sein. Aber so ......
Ohne eine entsprechende Vereinbarung im Leasingvertrag, z.B. Full-Service-Vertrag, gibt es nicht einfach so Anspruch auf einen Ersatzwagen.