Und Fakt ist auch, dass ich mit realen 47km/h im Fließverkehr ein Verkehrshindernis darstelle und es den Grundsätzen der sogenannten „Leichtigkeit des Verkehrs“ und des Verbots „ohne triftigen Grund darf nicht langsamer gefahren werden als vorgeschrieben bzw. mit dem Langsamfahren dürfen andere nicht behindert werden“ widersprechen…
Das Maß dafür ist der Tacho, sonst nichts.
Und deswegen ist das keine Behinderung.
Der Rest ist Pipi Langstrumpflogik:
"Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ...."