Beim Laden und Vorkonditionieren/-klimatisieren des Wagens hat meine Wallbox heute nur mit knapp unter 7 kwh geladen und vermutlich wurde deshalb der Zielladestand zur vorgegebenen Abfahrtzeit nicht erreicht. Nun habe ich ja meine komplette Anlage (PV und Wallbox) erst nach Bestellung des Fahrzeugs installiert und daher fällt das ganze unter § 14a EnWG, muß also steuerbar sein.
In dieser Übersicht heißt es, daß nur bei akuter Blackoutgefahr gesteuert werden dürfe. https://www.adac.de/rund-ums-f…box-steuerung-drosselung/
Ich würde diese Gefahr für heute verneinen wollen (allerdings nur Kraft Wassersuppe).
Meine Frage zielt darauf: Ist irgendwie geregelt, daß Nutzer steuerbarer Anlagen vom Netzbetreiber über eine aktive Steuerung informiert werden? (Mail/SMS o.ä, Daten wurden mit Anmeldung ja übermittelt)
Und: Kann es an den niedrigen Temperaturen liegen, daß trotz laufender Konditionierung das Fahrzeug einfach nicht bereit wurde, 11 kw aufzunehmen? Dagegen spräche ja, daß ich ja auch deshalb Abfahrtzeiten programmiere um zum optimalen Ergebnis beim Laden und Fahren zu gelangen... dachte ich....