Endlich Einer, der noch mehr Überführungskosten zahlen muß als ich
... was die Überführungskosten bei Fahrzeugen angeht, so denke ich, fehlt bisher nur jemand mit Zeit, Geld und Muse, sich der Sache mal juristisch zu nähern. Bei den Bearbeitungsgebühren für Kredite (die für mich in der gleichen Schublade lagen), hat es irgendwann ja auch geklappt. Begründung war grob, daß ja die Kreditvergabe das eigentliche Tagesgeschäft sei und an den Zinsen verdient würde. Eine zusätzliche Gebühr dafür, daß man das tut, was man tut um an die Zinsen zu gelangen (einen Krdeit zu vergeben) sei daher unstatthaft
Ich meine, was zur Hölle will der Händler mir übergeben, wenn er das Produkt nicht im Schauraum hat? Daß das Produkt im Schauraum steht, ist aber eigentlich nicht mein Bier. Weder beim Brot- noch beim Rasenmäherkauf gibt es einen Sonderposten "Überführung/Bereitsstellung". Sowas ist in den Kaufpreis zu inkludieren.
Na kiekn wa ma, ob sich irgendwann ein engagierter Rentier (nicht das mit Geweih, sondern der Senior mit Geld) findet, der eine Freizeitbeschäftigung braucht.