Neuheiten 2026.75

  • bjospre2388 würde hier nicht eine Anfrage beim Hängerhersteller bzgl. einer Freigabe für das Auflasten Sinn machen?

    Damit würde ich aber ja nur was an den Daten des Anhängers tun?! Es geht mir ja nicht um den Anhänger, sondern um die zulässige Anhängelast beim Zugfahrzeug. Käme zwar mit dem aktuellen Anhänger mit den 1200 kg zurecht, aber nett wäre es schon, wenn man bei Bedarf zukünftig auch mal 1800kg ziehen dürfte. :)

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  • Nein, man bekommt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hängerhersteller und kann damit zum TÜV und die erhöhten Werte eintragen lassen. Geht wohl so bis ca. 10% Erhöhung. Da kennen sich aber sicher Hängernutzer viel besser aus.

    Soweit ich weiß, waren die erhöhten Hängergewichte mit verantwortlich dafür, dass der AWD den 77kWh Akku bekommen hat, eine Mischung aus Gewicht und Platzbedarf und Verteilung wurde da genannt. Ob das stimmt????

  • Wie kann denn der Hängerhersteller das Zugfahrzeug beurteilen?

    Mein Firmenwagen war ein grüner OctaviaRS TDI. Die schlimmste Lästerei über die Farbe wurde mein Benutzername.

    Jetzt ein grauer RS TSI mit grün/blauen Streifen.

    Jetzt ein roter RS iV (PlugIn-Hybrid).
    Ab 03.2025: Premium, Allrad, "mit alles", Arctic Blue Metallic,

  • mattberlin

    Du sprichst hier aber vom Anhänger selbst.

    Hier kann der Hängerhersteller sein okay geben für eine Auflastung


    Hier war die Frage nach einer Erhöhung der maximalen Anhängelast vom Zugfahrzeug.

    Das macht kein Hängerhersteller und kann das auch gar nicht beurteilen.


    Also mal zurück zum Thema, wenn der 2026.75 und 2027.25 rein technisch was die betreffenden Bauteile, die sich auf das Zuggewicht auswirken identisch wäre, könnte das Ford mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigen.

    Dann wäre das recht einfach umzutragen.

    Wie Ford da mitmacht, weiß ich nicht.

    Bestellt 16.04.26

    Ford Explorer Premium 210kW RWD, Blue My Mind , Fahrerassistenz Paket, B&O, AHK, Traveller Paket

    Liefertermin unverbindlich Anfang September

  • Klar meine ich den Hänger, ob Ford hier seine Typengenehmigung anpasst? Ich würde da Händler kontaktieren, durchaus mehrere, vielleicht findest Du auch einen, der Hänger verkauft, auch Ausland Holland :) würde ich hier kontaktieren, da die Anforderung dort evtl. auch häufiger vorkommt.

  • Mal ein Vorschlag zum Thema-Aufbau:

    Sind die Änderungen 2026.75 bzw. 2027.25 trennbar, z. B. in dem Thread #1 als 2 Abschnitte

    Oder als 2 Themen mit angepassten Titeln

    Explorer Premium, ext. Range, 210 kW, 79 kWh, Premium, Fahrerassistenzpaket, Ergonomie, AHK, ohne B&O und WP

    Bestellt 28.03. als „Lager-Fahrzeug“, Produktion vss. 12.05.26, abholbereit ca 2 Wochen später gem. Händler, Zulassung 18.06., Abholung 19.06.

  • Klar meine ich den Hänger...

    Jetzt ist sogar die Verwirrung verwirrt...

    Um den Hänger ging es ja nie.

    Es kam die Frage ob sich die erhöhte Anhängelast vom 2027.25 auch auf dem 2026.75 eintragen lässt.

    Dann hast du geantwortet, dazu muss man sich an den Hängerhersteller wenden.

    Daraufhin wurde von bjospre2388 und Froschf...gruen angemerkt, was denn der Hängerhersteller mit der Erhöhung der zugelassenen Anhängelast vom Zugfahrzeug zu tun hat.

    Dann kam von dir wieder ein Post über die Auflastung vom Hänger.

    ;)

    Bestellt 16.04.26

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  • Mal ein Vorschlag zum Thema-Aufbau:

    Sind die Änderungen 2026.75 bzw. 2027.25 trennbar, z. B. in dem Thread #1 als 2 Abschnitte

    Oder als 2 Themen mit angepassten Titeln

    Guter Hinweis ich würde mich hier auf den 2026.75 beschränken, für den 2027.25 vielleicht zu gegebener Zeit einen neuen Thread, bis auf die Anhängelast ist da ja noch gar nichts bekannt.

    Bestellt 16.04.26

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  • Wer weiß denn Näheres zur Ford App? Da soll evtl. an den Kosten geändert werden. Möglicherweise auch nur für Teilbereiche wie z. B. die Navi-Konnektivität/Verkehrs-Aktualisierung (ich habe gestern mein Auto aktiviert und jetzt steht in der App unter Abonnements „Connected Navigation: Probezeit endet 16.06.2027“

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