Fahrer-Profil

  • man muss sich nicht an jede "Regel" halten....

    …das legt der Gesetzgeberund die entsprechenden Verkehrsbehörden fest.

    So ist das in Demokratien.


    Kannst das im Bedarfsfall gerne einem Verkehrsrichter und Staatsanwalt erklären, dass Du eine sehr interessante Sicht auf Regeln hast.


    *kopfschüttel*

    Bestellt am 25.07.2024 - Abholung am 30.05.2025

    - Explorer RWD

    - Magnetic Grey Metallic

    - AGR-Sitze (ü. 50, da wird das wichtiger ;) )

    - Befestigungspunkte, Fahrassistenz-Paket, Wärmepumpe, AHK, Standardfelgen

  • wo kein Kläger da kein Richter.... :D außerdem wo steht das im "Gesetz" das mein Auto mich vor allem warnen soll/muss ??

  • EU-Verordnung 2019/2144

    ja klar und bald fährt das Auto dann auch nicht mehr schneller wird abgeriegelt......ein Hoch auf die EU.... X( was ich ganz lustig finde in der Verordnung: Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. :/

  • Ich finde, dass man sich selbstverständlich an die Regeln halten muss - es geht aber um einen geordneten Verkehrsfluss, und der ist, fährst du lt. Tacho Strich 50km/h, also real um die 47km/h, schlichtweg nicht genügend in seinen Reserven ausgenutzt.

    Denn die liegen innerstädtisch bei 56km/h lt. Tasche, bis zu diesem Wert wird kein Richter dieser Welt bei vorgegebenen 50km/h lt. Ausschilderung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu Lasten des Fahrzeugführers einleiten geschweige denn ein Urteil gegen den Fahrzeugführer sprechen.


    Was ist denn der Sinn und Zweck eines solchen Geschwindigkeitsgebimmel?

    Es geht ja bei unserer Diskussion hier nicht um die potenziellen Raser, die auf die StVO schei*en, mit diesem beknackten Gebimmel wird kein Gesetzgeber auch nur einen dieser bewussten Raser zum Umdenken bringen.

    Also sollte imho der Gesetzgeber den größtmöglichen Spielraum einräumen und das Gebimmel erst 6km/h drüber „vorschreiben“…damit sollte sich jeder gesetzeskonform Fahrzeugzeugführer anfreunden können…und nicht bei realen 47km/h…


    Grüße

    aktuell:

    Mustang Mach E

    Interesse am Ford Explorer Premium RWD 2026

  • zum Beispiel......

  • Ich finde, dass man sich selbstverständlich an die Regeln halten muss - es geht aber um einen geordneten Verkehrsfluss,


    Der Verkehrsfluss wäre auch gegeben, wenn sich alle an die erlaubte Geschwindigkeit halten würden. Die These 'wir müssen einfach alle zu schnell fahren' ist eine Rechtfertigung der eigenen Fahrweise. Komischerweise funktioniert das in der Schweiz nämlich sehr gut.


    Strich 50km/h, also real um die 47km/h, schlichtweg nicht genügend in seinen Reserven ausgenutzt.


    Die reale Geschwindigkeit ist irrelevant. Ich muss mich nach meinen mir zur Verfügung stehenden und zugelassenen Mitteln richten und das ist der Tacho.


    Was ist denn der Sinn und Zweck eines solchen Geschwindigkeitsgebimmel?


    Das man zum Beispiel Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass sie zu schnell fahren, obwohl es nicht beabsichtigt ist. Und nochmal: es bimmelt nichts, wenn man sich an die Regeln hält.

    '22 Škoda Octavia NX 2.0TDI

    '26 Explorer Select (2025.75) ER RWD

  • dann halt die Musik lauter oder Kopfhörer......geht ja auch..... 8o

  • Das man zum Beispiel Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass sie zu schnell fahren, obwohl es nicht beabsichtigt ist. Und nochmal: es bimmelt nichts, wenn man sich an die Regeln hält.

    Willst du mich nicht verstehen??

    Ich fahre LANGE NOCH NICHT zu schnell, wenn es bimmelt…🤷🏻‍♂️


    Das Gebimmel erinnert mich viel zu früh daran, mit realen 47km/h und einsetzendem Gebimmel fahre ich unbestreitbar noch lange nicht zu schnell, wie du es hier unterstellst!!!

    Gerichtlich verfolgbar fahre ich inkl. Messtoleranz bei unter 100km/h erst mit 6km/h lt. Tacho drüber „zu schnell“, erst darüber halte ich mich rechtlich „nicht an die Regeln“ - also was soll das Gebimmel bei faktisch 47km/h, die mich deutlich zu früh an einen von dir unterstellten aber keineswegs vorhandenen Verkehrsverstoß „erinnert“.

    Und Fakt ist auch, dass ich mit realen 47km/h im Fließverkehr ein Verkehrshindernis darstelle und es den Grundsätzen der sogenannten „Leichtigkeit des Verkehrs“ und des Verbots „ohne triftigen Grund darf nicht langsamer gefahren werden als vorgeschrieben bzw. mit dem Langsamfahren dürfen andere nicht behindert werden“ widersprechen…

    Aber auch das sind auch solche Grundsätze aus der „guten alten Zeit“, die heutzutage genauso wie die Wohlverhaltensformel im Straßenverkehr nach § 1 StVO für 95% der Autofahrer keine Bedeutung mehr haben geschweige denn zitierfähig im Kopf vorhanden sind…


    Grüße

    aktuell:

    Mustang Mach E

    Interesse am Ford Explorer Premium RWD 2026