Klar meine ich den Hänger...
Jetzt ist sogar die Verwirrung verwirrt...
Um den Hänger ging es ja nie.
Es kam die Frage ob sich die erhöhte Anhängelast vom 2027.25 auch auf dem 2026.75 eintragen lässt.
Dann hast du geantwortet, dazu muss man sich an den Hängerhersteller wenden.
Daraufhin wurde von bjospre2388 und Froschf...gruen angemerkt, was denn der Hängerhersteller mit der Erhöhung der zugelassenen Anhängelast vom Zugfahrzeug zu tun hat.
Dann kam von dir wieder ein Post über die Auflastung vom Hänger.
![]()