…genauso steht es übrigens auch in den AGB und in den Vertragsbestimmungen - und das schon viele Jahre.
Selbst bei meinem Kuga-Kauf war das schon Bestandteil der AGB.
Die Frage ist dabei, wie weit ist das vom Käufer hinnehmbar. Würde ein Lenkrad gegen einen Joystick ersetzt, wäre das sicherlich ein Grund für eine Rückabwicklung.
Es gab Fälle, bei denen der automatische Einparkassistent nicht verbaut wurde, dagegen setzte sich ein User erfolgreich mit einer Rückabwicklung zur Wehr…
Wir werden aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit den nunmehr weitestgehend feststehenden “Einsparungen” keine Rückabwicklung rechtfertigen können, genau solche Einsparungen sind von der “Vorbehaltsklausel” gedeckt…
Hilft also der ganze Groll nix, genießt die Fahrzeuge, so wie sie sind, wem die Ambientebeleuchtung im Fußraum oder der Mittelkonsole fehlt, die Beleuchtung in irgendwelchen Ablagen undundund - da wird es bestimmt DIY-Lösungen geben…
Also die Bastler hier im Forum sind aufgerufen, voller Stolz ihre DIY-Lösungen zu präsentieren😉
Grüße