Auf welcher Grundlage ist das so? In unserer Bestellung steht auch kein Termin und vorm Sommer wird unsrer nun auch nicht mehr kommen, sodaß wir den bestellten AWD wegen Anhängelast dann nicht mehr brauchen. Dankeschön!
Ok, ich habe § 271 BGB gefunden. Was ist mit der mündlichen Aussage 4-6 Monate bei Vertagsabschluß (...noch aus den Umständen zu entnehmen...)?
Würdest du noch bitte in der Signatur die bestellte Akkukapazität eintragen, weil das kann entscheidend für die Produktion/Lieferfrist sein. Offenbar verzögern sich die Auslieferungen von Fahrzeugen mit LFP-Akku etwas…
Solltest du den “großen” Akku bestellt haben, wäre das ein Fingerzeig - dann könnte ich mich zB von meiner Hoffnung auf Auslieferung im Juli wohl gänzlich verabschieden.
Ich habe meinen Händler noch einmal gebeten, mich unverzüglich bei neuen Informationen zur Produktion/Auslieferung meines Fahrzeugs zu informieren, denn bei mir hängt da ja noch die Inzahlungnahme meines Alt-Fahrzeugs mit dran, damit verbunden eine entsprechende Kilometerleistung bis zur Auslieferung des neuen…
Grüße