Aber es gibt bei Ford schon so eine Art Mobilitätsgarantie für Neufahrzeuge - also derart, daß man ein adäquates Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur bekommt, ja? Kann mir jemand sagen wie lange diese Mobiltättsgarantie greift? 2 Jahre ab Erstzulassung à la gesetzliche Gewährleistung? Oder gar 3 Jahre wie bei BMW?
NEIN!
Die Mobilitätsgarantie (wenn sich das nicht geändert hat) hast du genau für 2 Tage, wenn das Fahrzeug zu einer Ford Vertragswerkstatt eingeschleppt wird.
Diese Mobilitätsgarantie ist nur dafür da, im Fall der Fälle von der Werkstatt wegzukommen und dann am 2. Tag letztendlich für eine andauernde individuelle Mobilität zu sorgen.
Alles, was über die 2 Tage hinausgeht, wird idR vom Händler/der Werkstatt auf eigenen Nacken im Rahmen des zur Verfügung stehenden Füllhorns seiner eigenen Güte gewährt.
Dauert die Reparatur länger als zwei Tage, wirst du idR von Ford und der viel zitierten Mobilitätsgarantie im Regen stehen gelassen und du musst dich selber kümmern - wie ich schrieb, hast du einen tollen Händler, dann versucht der, dir ein Ersatzfahrzeug zu stellen.
Im Übrigen: Es heißt bei der Mobilitätsgarantie „bei Verfügbarkeit eines Ersatzfahrzeugs“… ich hatte zweimal das Pech, dass kein Fahrzeug zur Verfügung stand, damit war ich auf mich und mein Organisationstalent angewiesen.
Ich wünsche dir viel Glück…🍀
Grüße