tvinnefossen
Ja, bei mir ist der Händler nicht gleich Zulassungsbezirk.
Ich müsste da sogar recherchieren, ob ich die wohl immer noch zugelassene „direkte Fahrt zur Zulassungsstelle“ ohne Zulassung zum Zwecke Zulassung nur mit der EVB und dem ungestempelten Kennzeichen möglich ist, die wohl nur in einem Radius von zwei Zulassungsstellen erlaubt ist.
Schwarze Agate
Zur Reservierung des Kennzeichens:
Im Online-Abmeldeprozess ist wohl eine Reservierung des Kennzeichens möglich, aber nur für eine Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs und nicht für ein anderes Fahrzeug.
Ich habe bisher keine Möglichkeit gefunden, das freiwerdende Kennzeichen nach der Abmeldung für die Neuzulassung im Rahmen des Online-Abmeldeprozesses „zu reservieren“.
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand muss man einfach schnell sein - angeblich wird das Kennzeichen unmittelbar nach Bestätigung der Abmeldung für eine neue Nutzung freigegeben, man muss also mit dem neuen Online-Zulassungsprozess möglichst schnell sein, dann im neuen Zulassungsprozess gibt es die Möglichkeit, freie Kennzeichen zu wählen…
Die Zulassungs- und TÜV-Plakette sind vor der Fahrt auf öffentlichem Straßenland zu entfernen. Die Zulassungsplaketten vorne und hinten werden ja eh durch das Freilegen der pin zerstört und die alte TÜV-Plakette muss entfernt werden.
Innerhalb von 10 Tagen müssen dann die neuen Plaketten geklebt sein.
Einen Knackpunkt gibt es noch bei der Online-Zulassung:
Ich habe nirgendwo im Online-Zulassungsprozess eine Möglichkeit gefunden, die grüne Umweltplakette „zu bestellen“, die ja durchaus leider Gottes auch für E-Autos immer noch von Relevanz ist…🫣
Grüße