Nein. Bis jetzt einfach Funkstille. Das Problem ist, dass wir zwar aufgrund unseres Verbrauchs von mehr als 6000 kWh einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ein smartes Messystem instaliert wird - da gibt es aber Übergangsfristen bis 2032. Wenn ich wegen der Steuerbarkeit einen eiigenen Zähler und eine Steuerbox für die Wallbox installieren muss, rechnet sich das für die Wallbox alleine nicht. Wir haben einen Netzbezug von weniger als 15 % des Verbrauchs an der Wallbox übers Jahr (die Zahlen liefert mir mein HEMS und das Programm, mit dem ich das Überschussladen steuere), so dass ich mit der pauschalen Netzentgeltredukrion die Kosten für den zusätzlichen Zähler und die Steuerbox nicht wieder einspiele. Das würde nur funktionieren, wenn der Ntzbetreiber das smarte Sytem einbaut und die Einbaukosten trägt. Das tut er aber nicht, wenn ich das iMSys jetzt haben will. Deswegen habe ich auf den Netzbetreiber keinen weiteren Druck mehr ausgeübt. Unsere Wärmepumpe ist wegen Ihres Alters (stammt aus 2007 und läuft - toi toi toi - seit 2007 ohne jede Störung) leider nicht steuerbar. Und in das HEMS kann ich sie auch nicht einbinden.
Naja, das mit dem - "Versorger übernimmt die Einbaukosten, dann rechnet es sich schon" - ist auch nur die halbe Wahrheit.
Die Grundgebühr für das iMS richtet sich nach dem Einbaufall. Also >6000kWh/Jahr oder >7kWp Modulleistung oder halt höher. Dazu kommt dann noch die Steuerbox (meist um die 50€/Jahr) Wer ist dein VNB?
Beispiel für einen x-beliebigen VNB:
Verbrauch: >6000kWh/Jahr bis 10000kWh/Jahr --> 40€ Jahr
Einspeisung: >15 kWp bis 25 kWp --> 110€/Jahr
Steuerbox: 50€/Jahr
Wenn Du also Verbrauch und Einspeisung hast, greift natürlich immer der höhere Preis. Also 110€+50€=160€. Beim Modul 1 bekommst je nach Netzgebiet etwa 150€ pauschale Netzentgeltreduzierung.
Selbst wenn der VNB den Einbau zahlt macht man meist minus. Ob sich das im Modul 2 oder 3 rechnet müsste man genauer betrachten.