Beiträge von tvinnefossen

    ....habe ein Angebot vom 28.03 wo die 7 Jahre enthalten sind. Gültig bis 18.04. Bestellt am 16.04 und in der verbindlichen Bestellung steht gar nichts dazu drin ...

    Habe inzwischen nachgeschaut. Bei mir ist's genau so bzw. ähnlich. Im Angebot vom 16. März wird explizit auf die seit 10. März gültige Preisliste Bezug genommen und als Grundlage des Angebots ausgewiesen. In der Bestellung vom 17. März, auf Grundlage dieses Angebots st dann aber weder zum konkreten Thema noch zur Preisliste etwas vermerkt. Na mal sehen, ob wir diskutieren müssen oder Ford anständig ist?

    In meinem Vertrag vom 03.02.2026 steht:

    Vernetzte Navigation2) 2) Vernetzte Navigation ist eine kostenlose Funktion, für die wir keine Gebühren erheben, solange dieser Dienst verfügbar ist (für mindestens 7 Jahre); die Aktivierung von FordPass Connect ist erforderlich.

    Eben! Und der Dienst ist ja nach wie vor verfügbar, lediglich die Zugangsvoraussetzungen/Bedingungen haben sich ab dem 1. April (oder 27. März?) geändert, Ich gehe davon aus, daß das unser Wagen, Bestellung 17. März, im Ford-System am 25. März, haben oder nach kurzer Intervention bekommen haben wird. Aber ehrlicherweise gehe ich davon aus, daß das Ding wie bestellt dabei sein wird.

    Tagsüber auf der Straße mag es gehen, aber nicht in Tiefgaragen. Ich parke zu 90% in Tiefgaragen und nicht auf der Straße...

    Okay, da fehlt mit die Erfahrung:

    ... andere Verkehrsteilnehmer derart zuzuparken ist jetzt auch nicht so geil.

    Die Sorge kann ich Dir nehmen. Ich bin ja ein Landei und die Erlebnisse stammen aus Berlin und der Explorer stand immer in der gekennzeichneten Fläche. Also kein zuparken, sondern gemäß Vorgabe. Aber uffm Dorf, hätt ick den Parkplatz größer jepinselt oder eine so kleine Fläche nich jenutzt.

    Der Parkassistent ist totale Grütze... hab's auch nur zum Testen ausprobiert, da wird wild auf der Stelle gekurbelt, dass mir Angst und bange, um die Reifen, wird. Kleinere Lücken mag er sowieso nicht und

    in schlecht beleuchteten Tiefgaragen tut er es auch nicht. Jede/r Fahrer:in der/die halbwegs gut einparken kann wird sowas nicht benutzen :)

    Na das ist mir dann doch zu pauschal. Ich kann halbwegs gut einparken und trotzdem finde ich, daß der Parkassistent einen super Job macht. Er bringt mich, in derart kleine Lücken rein, bei denen ich dann hoffen muß, daß derjenige vor oder hinter mir beim Ausparken genau weiß, was er macht oder einen Ausparkassistenten benutzt.

    An diese Thematik habe ich auch schon gedacht. Ich meine, daß hierfür sogar unerheblich sein dürfte, mit welchem Datum die Bestellung ins Ford-System eingepflegt wurde. Bei uns: Im Autohaus bestellt am 17. März, im Ford-System am 25. März. Also noch zwei Tage Luft zum genannten Datum. Aber selbst wenn es später ins System gelangt wäre. Am 17. März, zum Zeitpunkt der Bestellung war die damals gültige Preislist und Grundlage der Entscheidungsfindung, also jene, in der die vernetzte Navigation für 7 Jahre zugesichert wurde, eine andere gab es ja auch nicht. Änderungen sind zwar vorbehalten, aber selbst in System gelangte die Bestellung noch zur Gültigkeit der Preisliste 03/2026 und eine Info über geänderte Bedingungen oder über eine andere Preisliste, also einer nachträglich angestrebten Änderung der Grundlage des Vertrages habe ich ja auch nicht erhalten. Werde/würde auch darauf bestehen, die sieben Jahre zu bekommen.


    Preisliste, gültig ab 10. März 2026


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    Nachfolgendes ist aus der Preisliste, die seit Mai 26 gilt, aber ich meine, daß dieser Passus so auch schon in der Preisliste mit Gültigkeitsdatum 1. April 2026 stand:


    pasted-from-clipboard.png

    Da wir immer noch nicht wirklich wissen, ob der Style meiner Frau um den unverbindlichen Liefertermin des Vertrages (15. August), im November (Tipp des Händlers) oder im März 2027 (pessimistische, communitygestützte Schwarzmalerei) kommt und der eigentlich zur Weitergabe an den Zweitgeborenen vorgesehene Diesel für seine Kurzsstrecken nur bei Hitze, Frost, Schneee oder Regen (sonst Motorrad) den Tod des falschen Einsatzprofils sterben würde, haben wir heute Nägel mit Köpfen gemacht und zunächst für die Wartezeit für meine Frau und dann zur Weitergabe an den Zweitgeborenen einen 3 Jahre alten Citroen e-C 4 (also auch vollelektrisch) gekauft. Als einziges Auto hätte er mir zu wenig Reichweite, als Wagen für meine Frau zu wenig Assistenzen und Features, aber für den Übergang und als Erstwagen für einen 18-Jährigen sicher ein ganz passables Auto.

    Wir sind, was die Auslieferung des Style angeht nun also etwas entspannter, können unseren Diesel nächste Woche verkaufen und harren der Dinge, die da kommen mögen. Letzter Stand bei uns war ja lt. Ford Köln: Produktion vielleicht Ende August, lt. Händler: Keine Angaben dazu im System.

    KI sagt dazu


    Nein, das ist nicht erlaubt. Auch wenn das dritte Schild keine amtlichen Siegel (Stempelplaketten) der Zulassungsstelle trägt, dürfen Sie ein identisch geprägtes Euro-Kennzeichen nicht an der Parkplatzwand oder auf dem Boden anbringen.

    ## Warum ist das verboten?


    * Verwechslungsgefahr: Ein echtes Euro-Kennzeichen mit dem blauen EU-Feld und dem „D“ ist ein amtliches Dokumenten-Layout. Das Anbringen an Wänden oder Halterungen außerhalb des Fahrzeugs kann als Kennzeichenmissbrauch ausgelegt werden.

    * Diebstahl- und Missbrauchsrisiko: Ein fertig geprägtes Schild im exakten Behörden-Design lädt zu kriminellen Handlungen ein. Kriminelle könnten das Schild stehlen und sich gefälschte Siegel besorgen, um damit Straftaten zu begehen.

    * Keine Urkunde, aber dennoch unzulässig: Sie haben recht, dass das Schild erst durch die Siegel zur amtlichen Urkunde wird. Dennoch schützt das Gesetz das Design und die Verwendung von echten Kennzeichen streng, um Missbrauch im Straßenverkehr vorzubeugen.


    ## Die erlaubte Alternative

    Sie dürfen Ihren Parkplatz absolut mit Ihrem Kennzeichen reservieren, müssen aber auf ein Dekoschild ausweichen:


    * Ohne EU-Kennung: Nutzen Sie Schilder, die keinen blauen EU-Balken mit dem „D“ am linken Rand haben.

    * Andere Schriftart oder Farben: Viele Anbieter verkaufen Parkplatzschilder, bei denen Ihre Nummer in Standard-Schriftarten oder auf andersfarbigem Hintergrund (z. B. weißer Text auf blauem Grund) gedruckt ist.

    * Eindeutiger Text: Schilder mit der Aufschrift „Reserviert für [Ihr Kennzeichen]“ sind auf Privatgrundstücken vollkommen legal und im Fachhandel oder bei Schilderprägern vor Ort problemlos erhältlich.


    Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einem Schilderpräger in Ihrer Nähe, oder möchten Sie wissen, wie Sie Falschparker auf einem so markierten Privatparkplatz rechtssicher abschleppen lassen dürfen?