Da heißt es: Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens...
Da ich jetzt nicht weiß, ob das Zitat meine Aussage bestätigen oder ihr widersprechen soll, erfolgt die Antwort unter Annahme eines Widerspruchs:
Das zu versteuernde jährliche Einkommen ist das, was zum versteuern übrig bleibt, wenn alles Absetzbare und alle Werbungskosten abgezogen sind. Danach bemißt sich die eigentliche Steuerlast; das ist das "tatsächliche" zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Das, was man zu viel gezahlt hat, bekommt man ja wieder - von seinen eigenen, zu viel entrichteten Steuern. Man würde nichts wieder bekommen, wenn das reine Bruttogehalt das zu versteuernde Einkommen wäre. Wovon, sollte die Rückzahlung dann genommen werden?