Für mich als Kunden mache das aber keinen Unterschied, bis auf...
---> Garantiefälle! Solche können demnach nur noch in zertifizierten FORD-Häusern
angenommen und bearbeitet werden!
Für die gesetzliche Gewährleistung ist immer der Verkäufer zuständig!
Für die freiwillig gewährte Garantie des Herstellers dann natürlich der Hersteller (über seine Vertragspartner).
Ja, und wie das Leben so spielt, ist natürlich prompt der Garantiefall mit der fehlerhaften Telematik-Unit aufgepoppt...
Das ist ein Mangel!
2 Tage nach Auslieferung greift hier definitiv die gesetzliche Gewährleistung!
Da muss der Händler sich gar nicht rausreden!
 
		 
				
	





 
  

