Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG

  • Miene Wallbox ist ja steuerbar. Nun habe ich gelesen, daß man für "das Einräumen der Steuerbarkeit" im Gegenzug beim Netztentgelt entlastet werden würde.


    Check24 führt dazu Folgendes aus:

    pasted-from-clipboard.png


    Ein Automatismus scheint das aber nicht zu sein. Muß man das irgendwo anzeigen/anmelden/beantragen?

  • https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html

    Netztentgeltreduzierung wird gleich in Abs (1) angesprochen

    pasted-from-clipboard.png



    Habe ich hier etwas falsch verstanden, oder müßte ich für das Einräumen der Steuermöglichkeit, obwohl obligatorisch, eigentlich "entschädigt" werden?

  • Muß man das irgendwo anzeigen/anmelden/beantragen?

    Da wäre es schon wichtig zu wissen wann und wie die Anlage in Betrieb genommen wurde.

    Neue Anlagen wird in der Netzanmeldung des Eli üblich das Gerät als "steuerbar" markiert, je nach dem ob da viel automatisiert passiert oder nicht, musst Du beim NB das passende Modul zu Anlage melden/auswählen.


    Bitte aber vorher prüfen ob es lohnt.

    Beispiel:

    - IB war in 2023 --> aktuell keine Steuerbarkeit vorgeschrieben, aktuell verbaut ist ein elektronischer Zähler


    - Wenn du jetzt z.B. Modul 1 (Pauschale) haben willst, brauchst Du ein Messsystem nebst Steuerbox (Achtung: bei den meisten VNB ist der "Einbau auf Kundenwunsch" mit zusätzlichen Kosten verbunden)

    - die Grundgebühr des Messsystem plus die Grundgebühr der Steuerbox können Dir unter Umständen Deine ganze pauschale Vergütung aus Modul 1 "auffressen"



    Anders ist natürlich IB nach 01.01.2024, da ist dann eh "muss"!

  • Anders ist natürlich IB nach 01.01.2024, da ist dann eh "muss"!

    Habe PV und Wallbox unmittelbar nach der Explorer-Bestellung in Auftrag gegeben. Montage also erst 2025 und auch alles ordnungsgemäß angemeldet und steuerbar.


    Bedeutet die zitierte Aussage, daß ich auch automatisch die genannten, technischen Voraussetzungen verbaut habe(n müßte), die eine Netzentgeltreduzierung ermöglicht? Habe meine jüngste Jahresabrechnung gerade hinter mir und irgendwas zum Thema Netzentgeltreduzierung ist mir dabei nicht ins Auge gefallen.

    Einmal editiert, zuletzt von tvinnefossen ()

  • Das ist ja spannend. Habe ich noch nix von gehört.


    Meine Wallbox ist auch erst 2025 installiert worden und bin ziemlich sicher, dass sie nicht (von außen) steuerbar ist. Oder? Jedenfalls weiß ich nichts davon und gekauft habe ich sie direkt über unsere lokalen Stadtwerke...


    Halt uns doch mal auf dem laufenden, eine Netzentgeltreduzierung interessiert ja doch :)

  • Bei meinem Versorger gibt es für eine Teilnahme an diesen Neuerungen ab dem 1.1.2024 einen dimmbaren Stromtarif.


    Hier einige Auszüge dazu:


    ... dafür müssen Verbrauchseinrichtungen von mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung verpflichtend sein. Es gehören dazu Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektromobile bzw. Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen) und Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher). Die Steuerbarkeit wird erst durch den Einbau eines Smart-Meter-Gateways in Verbindung mit einer Steuerbox gewährleistet.

    Hierzu gibt es ein Anmeldeformular mit mehreren Modulen. Ich hatte gewählt, dass ich für die steuerbare Verbrauchseinrichtung einen Rabatt auf den Grundpreis in Höhe von € 141,86 pro Jahr auf meiner Stromrechnung gutgeschrieben bekomme.


    Die Installation eines Smart-Meter-Gateways (Gerät und Installation) war mir allerdings damals zu teuer. Wobei mir der damalige Ansprechpartner des Versorgers in Aussicht stellte, das der Versorger beginnend mit 2025 verpflichtet ist, ein solches Gerät bereitzustellen. Er lässt sich aber bei uns Zeit bis zum 31.12.2028 für Bestandsanlagen. Bei mir spielt diese Angelegenheit auch noch eine Rolle in Verbindung mit der 70% Regelung meiner PV Anlage.

    Bestellt am 24.7.2024: Ford Explorer, 77 KWH, 210 KW (286 PS), Artic Blue Metallic, Fahrerassistenz-Paket, Ford Ergonomie-Sitz, Ganzjahresreifen (wintertauglich), Garantie- Schutzbrief: Ford Flatrate+ 4 Jahre 40.000 km. Produktionsbeginn 4.11.2024, Lieferung zum Händler 26.11.2024 (4 Monate 2 Tage), Zugelassen am 6.12.2024 (11 Tage)

    2 Mal editiert, zuletzt von Noge2024 ()

  • Vielleicht noch eine Ergänzung: Ich zahle zur Zeit einen Strom Grundpreis von € 193,80/Brutto im Jahr und erhalte über einen Treuebonus noch 25 % Rabatt. Demgegenüber würden für die Bereitstellung des Smart-Meter-Gateways jährlich €120 Euro + MwST anfallen. Zuzüglich kommen noch die Kosten der Installation durch einen Fachbetrieb hinzu. Es hätte sich also für die Teilnahme nicht gelohnt, allerdings würde dann bei mir die 70% Regelung der PV Anlage abgeschafft, was ca. 400 KWH ausmacht.

    Bestellt am 24.7.2024: Ford Explorer, 77 KWH, 210 KW (286 PS), Artic Blue Metallic, Fahrerassistenz-Paket, Ford Ergonomie-Sitz, Ganzjahresreifen (wintertauglich), Garantie- Schutzbrief: Ford Flatrate+ 4 Jahre 40.000 km. Produktionsbeginn 4.11.2024, Lieferung zum Händler 26.11.2024 (4 Monate 2 Tage), Zugelassen am 6.12.2024 (11 Tage)

  • Steuerbare Wallbox reicht nicht. Du brauchst auch ein IMeßSys mit Smart-Meter-Gateway.

    Da ich technisch keine Ahnung habe, muß ich nachfragen. Inbetriebnahme war bei mir ja zu einer Zeit, als Steuerbarkeit bereits Pflicht war. Daß heißt, meine WB ist - so denke ich - nicht nur steuerbar i.S.v. "technisch theoretisch in der Lage gesteuert zu werden", sondern i.S.v. "kann praktisch auch gesteuert werden". Müßte dann nicht auch alles nötige zur Entgeltersattung/-reduzierung vom Fachbetrieb verbaut worden sein?