was? "Mann" kann weniger als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren? Das hat mir mein Fahrlehrer vor 40 Jahren aber anders beigebracht.
Vielleicht ist ja auch deswegen der Führerschein heutzutage so teuer
Und grundsätzlich hatte der Fahrlehrer da auch irgendwie recht
:
Wobei das sicher Auslegungssache sein dürfte. §3 Abs 2 Stvo sagt hierzu lediglich "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
Zusätzlich ist es wohl so, daß, wenn nicht nur behindert wurde, sondern auch gefährdet oder geschädigt, die nachfolgenden Punkte Anwendung finden. Allerdings ist bei diesen das Langsamfahren nicht erwähnt und auch auf §3 (2) wird sich da nicht bezogen. Anders als beim Tatbestand der ersten Zeile... naja...