Angaben ohne Gewähr; ist nur eine Meinung: Eigentümer des Fahrzeuges ist ja der Leasinggeber. Im Falle eines Leasings über die Ford-Bank käme es, meiner Meinung, darauf an, ob/wie sie in das Konzerngeflecht eingebunden ist. Geht der Leasinggeber insolvent, gehören die Fahrzeuge zur insolvenzmasse. Es liegt aber im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob die Fahrzeuge durch die Leasingnehmer weiter genutzt werden dürfen/sollen oder nicht. Wenn die Ford-Bank keine 100%ige Tochter der Ford-Werke ist und ein eigenständiges Unternehmen ist (wovon ich ausgehe), sollte man aber wohl aus dem Schneider sein... vielleicht, womöglich... oder so
War gerade mal kurz bei meinem FFH um die Zulassungsformalitäten zu erledigen. Habe das Thema dort kurz angesprochen. Also die Ford-Bank sei wohl eine 100%-ige Tochter der Ford-Werke aber die Leasingnehmer wohl geschützt. Die Fahrzeuge sollten im Falle einer Insolvenz erst nach Ablauf der Leasingverträge in die Insolvenzmasse eingehen.