Beiträge von MrMKL

    mattberlin

    Da bin ich ja ganz bei dir und habe nie was anderes behauptet!

    Aber auch hier - wenn es bimmelt, bin ich lange noch nicht in dem Bereich, in dem ich mich ordnungswidrig verhalte - also das Gebimmel an die ordnungswidrigkeitenbewährte Grenze verschoben, die Navidaten im Auto für die Anbieter verpflichtend aktuell halten und ich wäre mit dem Gebimmel gänzlich glücklich…😉


    Grüße

    …geht ja heiß hier zu…🤷🏻‍♂️🤔


    Eins scheint bei meiner Meinungsdarstellung aber einigen nicht klar zu sein:


    Ich bin weder ein Verkehrsrowdy, noch Raser oder Poser, noch ignoriere ich gesetzliche Vorschriften bewusst und gewollt, und ich verweigere mich ja gar nicht (insbesondere aus den genannten Gründen von #56 und #57) einer kleinen technischen Hilfe in Form eines Signals beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,


    aber wenn es denn verpflichtend für die Autohersteller ist, dann bitte auch unter Ausnutzung der möglichen Grenzen und vor allem auch der Verpflichtung für die Begleitumstände, nämlich die Kartenmateriallieferanten der Navis, diese annähernd aktuell zu halten, um Fehlmeldungen und -funktionen weitgehend zu verhindern…denn wie wir alle wissen, es sind ja nicht nur die Kameras, die die geschwindigkeitsregelnden Verkehrsschilder erkennen sollen sondern auch die Navidaten im Zusammenspiel mit dem GPS - und die sind teilweise eben einfach nicht aktuell und führen damit zu Fehlsteuerungen.

    Wenn man gesetzliche Reglementierungen schafft, sollten die auch durchdacht sein und zu den Begleitumständen passen bzw. diese entsprechend angepasst werden…


    Grüße

    Na gut, ich gebe mich geschlagen - ich bin ein schlimmer Verkehrssünder und Verkehrsrüpel, weil ich die Grenzen des Erlaubten ausreizen möchte…😵‍💫


    Grüße

    Das man zum Beispiel Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass sie zu schnell fahren, obwohl es nicht beabsichtigt ist. Und nochmal: es bimmelt nichts, wenn man sich an die Regeln hält.

    Willst du mich nicht verstehen??

    Ich fahre LANGE NOCH NICHT zu schnell, wenn es bimmelt…🤷🏻‍♂️


    Das Gebimmel erinnert mich viel zu früh daran, mit realen 47km/h und einsetzendem Gebimmel fahre ich unbestreitbar noch lange nicht zu schnell, wie du es hier unterstellst!!!

    Gerichtlich verfolgbar fahre ich inkl. Messtoleranz bei unter 100km/h erst mit 6km/h lt. Tacho drüber „zu schnell“, erst darüber halte ich mich rechtlich „nicht an die Regeln“ - also was soll das Gebimmel bei faktisch 47km/h, die mich deutlich zu früh an einen von dir unterstellten aber keineswegs vorhandenen Verkehrsverstoß „erinnert“.

    Und Fakt ist auch, dass ich mit realen 47km/h im Fließverkehr ein Verkehrshindernis darstelle und es den Grundsätzen der sogenannten „Leichtigkeit des Verkehrs“ und des Verbots „ohne triftigen Grund darf nicht langsamer gefahren werden als vorgeschrieben bzw. mit dem Langsamfahren dürfen andere nicht behindert werden“ widersprechen…

    Aber auch das sind auch solche Grundsätze aus der „guten alten Zeit“, die heutzutage genauso wie die Wohlverhaltensformel im Straßenverkehr nach § 1 StVO für 95% der Autofahrer keine Bedeutung mehr haben geschweige denn zitierfähig im Kopf vorhanden sind…


    Grüße

    Ich finde, dass man sich selbstverständlich an die Regeln halten muss - es geht aber um einen geordneten Verkehrsfluss, und der ist, fährst du lt. Tacho Strich 50km/h, also real um die 47km/h, schlichtweg nicht genügend in seinen Reserven ausgenutzt.

    Denn die liegen innerstädtisch bei 56km/h lt. Tasche, bis zu diesem Wert wird kein Richter dieser Welt bei vorgegebenen 50km/h lt. Ausschilderung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu Lasten des Fahrzeugführers einleiten geschweige denn ein Urteil gegen den Fahrzeugführer sprechen.


    Was ist denn der Sinn und Zweck eines solchen Geschwindigkeitsgebimmel?

    Es geht ja bei unserer Diskussion hier nicht um die potenziellen Raser, die auf die StVO schei*en, mit diesem beknackten Gebimmel wird kein Gesetzgeber auch nur einen dieser bewussten Raser zum Umdenken bringen.

    Also sollte imho der Gesetzgeber den größtmöglichen Spielraum einräumen und das Gebimmel erst 6km/h drüber „vorschreiben“…damit sollte sich jeder gesetzeskonform Fahrzeugzeugführer anfreunden können…und nicht bei realen 47km/h…


    Grüße

    Genau das macht der Exi, also alles ok

    Wow, das ist ja dann mal wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung!👍🏼

    Danke für den Hinweis, das habe ich bei meinen Probefahrten nicht so empfunden…so oft hat‘s auch nicht gebimmelt, weil ich ja überwiegend mit Tempomat fahre (auch innerstädtisch)


    Grüße

    Kann man das Geschwindigkeitsüberschreitengebimmel nicht mit einer Tastenkombination beim Explorer so wie bei den „echten Ford“ abschalten?


    Meine unmaßgebliche Meinung zum Geschwindigkeitsgebimmel:


    Der Gesetzgeber rührt da in wildem Aktionismus im Tempowahn der Autofahrer rum, ohne damit wirklich und ernsthaft der Meinung zu sein, eine gewünschte Wirkung zu erzielen.

    Denn ehrlich, wer, der denn Geschindigkeitsregelungen für unnötig erachtet, lässt sich denn von so einem Gebimmel beeindrucken?

    Da wird dennoch auf den Pinsel gedrückt, lass es doch bimmeln…

    Bei denen, die ein „normales“ Verhältnis zur Geschwindigkeitsregelung haben, führt dieses Gebimmel dann eher zu Aggression und Ärger, also auch nicht gut.

    Der Gesetzgeber hätte gut daran getan, wenn er denn schon der Meinung. hier reglementierend einzugreifen, folgende Dinge zu beachten:


    1. Ein Autotacho geht immer 2-3km/h vor, d.h., das Gebimmel schränkt den Autofahrer immer schon VOR Erreichen der realen geschwindigleitsbegrenzenden Regelung ein, da das Signal eben schon vor erreichen der zulässigen Geschwindigkeit ertönt, folglich sollte das Gebimmel erst mit zumindest +3km/h einsetzen.


    2. Eine Ordnungswidrigkeit wird bei Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich mit einer Toleranz von 3km/h (innerhalb geschlossener Ortschaften) geahndet und als staatliche Einnahmequelle der Autofahrer zur Kasse gebeten. Warum gibt es dann beim Gebimmel keine solche oder ähnliche Toleranz?


    3. Wenn schon so ein Gebimmel sein muss, dann sollte der Gesetzgeber auch darauf hinwirken, das mit dem Tempomat verbundene Daten aus Navigationssystemen inkl. Geschwindigkeitsbeschränkungen) von den jeweiligen Anbietern aktuell sein müssen, damit das Gebimmel auch nur dann einsetzt, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen (egal ob durch Beschilderung wie Orteingang-/ausgang, Beschilderung) es vorgeben.

    Es gibt da noch viel zu viele „Fehlsteuerungen“, die eben auch den „Geschwindigkeitsbimmelassistenten“ auslösen…


    Ich bin nun wirklich kein Freund von Rasern und Schnellfahrern (in meiner Autofahrvita bin ich in der Tat nur einmal geblitzt worden (innerstädtisch bei 50km/h mit 61)), aber hier, so finde ich, hat der Gesetzgeber seine Regelungskompetenz überzogen, weil es imho eben nichts bringt, es sich wie Alibismus anfühlt und viele Autobesitzer sich eher genervt von diesem (für mich zu früh einsetzenden) Gebimmel fühlen.

    Ja, vielleicht wird der etwas unaufmerksam daherfahrende Autofahrer durch das Gebimmel „aufgeweckt“, aber will man den denn vom Gesetzgeber in erster Linie erreichen oder will man die erreichen, denen Verkehrsregeln egal sind und zumindest mit bedingtem Vorsatz Menschengesundheit und -leben bewusst aufs Spiel setzen?


    Fazit:

    Es würde es begrüßen (wenn das Gebimmel denn wirklich verpflichtend sein muss), dass das Signal erst mit einer „Toleranz“ von mindestens 3km/h einsetzt und in jedem Auto, wie jeder andere Assistent auch (denn ich sehe das Geschwindigkeitsgebimmel als Assistenz) , abschaltbar wäre.


    Grüße

    Wenn ich jetzt zu weit OT war, bitte ich um Entschuldigung…🫣

    Könntest du bitte noch mal ergänzen:


    - Wetter/Außentemperaturen?

    - Bei 740km „Tagesausflug“ offenbar so einige Autobahnkilometer - würdest du noch mal bitte das Strecken- und Geschwindigkeitsprofil „nachsteuern“?


    So langsam kann man sich ja hier dank der vielen Einträge im thread ein Bild vom realistischen Verbrauch machen - vielen Dank an die fleißigen Poster hier👍🏼


    Grüße