Alles anzeigenAlso einen Kaufvertrag als Dokument gibt es eigentlich nicht. Zumindest bei meinen letzten gekauften Autos nicht. Ich habe immer eine verbindliche Bestellung unterschrieben nebst den zugehörigen AGB die gelten.
Laut AGB muss der Verkäufer innerhalb einer Frist den Auftrag annehmen (Auftragsbestätigung) und damit kommt ein Kaufvertrag zustande. In meiner verbindlichen Bestellung und den AGBs, sowie in der Auftragsbestätigung ist da bei mir nichts geregelt. Insbesondere nicht das man 3 Tage vorher überweisen soll. Was in den AGB steht, ist das bis zur vollständigen Bezahlung ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht.
Ich wollte ja auch nicht wissen wie es irgendwo geschrieben steht, sondern wie ihr das handhabt. KannNixRichtig, danke für den Hinweis wie Du es gemacht hast. Laut Fred ist es ja Wahnsinn vorab zu überweisen
Also ganz viele hier scharren ja mit den Hufen und können den Tag X kaum erwarten. Wenn es soweit ist, wie bezahlt ihr dann? Ich werde meinen Verkäufer fragen, ob er eine Sofort/Echtzeitüberweisung akzeptiert.
Das geht heute ja sehr schnell und zuverlässig. Man muss nur vorher die entsprechenden Limits anpassen. Man überweist ja nicht jeden Tag 40-50K€
bei meiner Bank (Sparkasse) kann ich pro Konto nur einen maximalen Betrag von 15.000€ pro Tag freischalten lassen. Höhere Sofortüberweisungen sind bei denen auch nicht freischaltbar. Bei einer normalen Überweisung kann ich beliebig viel freigeben lassen.
nur als Info das man das vorab mal checkt... ![]()