... und das ist denen erst aufgefallen, nachdem die 10 Ladepunkte installiert wurden?
Es gibt Wallboxen wo man mittels Chip für mehrere Nutzer den Stromverbrauch den Verbrauch ermitteln kann. Das können sogar die Go-E-Boxen bei uns im Büro. Wenn da die Kosten des Stadtstroms durchgereicht werden, ggf. mit einem kleinen Aufschlag für die Verwaltung, ginge das doch.
Alternativ kann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Ladestrom auch für ein privates BEV kostenlos zur Verfügung stellen, ohne dass der Arbeitnehmer diesen Strom als geldwerten Vorteil versteuern muß.
Nein, das Gebäude wurde gekauft und die Wallboxen waren bereits drin und funktionieren. Es dürfen nur Dienstwagen dort geladen werden, wovon die Behörde genau einen einzigen hat. Daher ist nur eine aktiv, bei allen anderen die Sicherung raus und als
normale Parkplätze deklariert.
Auf die Nachfrage, ob denn die Mitarbeiter mit BEV oder PHEV ggf. auch dort laden könnten, wurde der Kopf geschüttelt und halt erklärt, man wisse nicht, wie man das abrechnen könne, der Aufwand (hallo Bürokratie) sei zu hoch.