Das klappt bei mir mit Garantie auch sehr gut bei einem anderen Markenhändler.
Wir reden aber nicht über Garantie, sondern über Gewährleistung. Diese kann ich nur beim Verkäufer einfordern.
Wenn dein Händler nicht mehr existent ist, wüsste ich nicht, wer da jetzt für dich zuständig wäre, solltest du solche Ansprüche haben, wie ich gerade.
Mein Verkäufer hat aber jetzt zugestimmt, dass die missglückten Reparaturversuche in meiner heimatnahen Werkstatt anerkannt werden und nach der Frist
die Wandlung von ihm eingeleitet wird. Ich muss das Auto dann nur dorthin bringen, bzw. lasse es vermutlich abholen.