Beiträge von tvinnefossen

    Naja, mit den richtigen Themen (Gesundheit, Krieg, Hunger) kann man jedes andere Thema relativieren. Fakt bleibt für mich, daß so ein Auto eben nicht nur "etwas Schönes" ist, sondern auch Gebrauchsgegenstand, das man nicht nur aus Jux und Dallerei bestellt, mit dem man plant, das benötigt wird und in Anbetracht der dahinterstehenden Geldsummen kein Objekt ist, bei dem miese Kommunikation und Lieferverzögerungen klaglos hinzunehmen wäre. Und wenn ich auch etwas pathetisch werden darf: Für Menschen, die sowohl auf das Auto warten also auch "einfach nur dankbar für einen weiteren gesunden Tag im Leben" wären, wäre es schön, wenn ihre bestehenden Sorgen nicht durch das Thema Lieferverzögerung und miserable Kommunikation erweitert werden würden.

    Zum Thema Relativierung gibt es auch eine nette Karikatur von Hauck & Bauer, die ich gerade leider nicht finde; daher hier in Textform:

    Infostand eines jungen Mannes, über dem Stand ein Schild "Rettet den Weißstorch". Ein älterer Passant kommt vorbei und meint sinngemäß "Schön und gut junger Mann, aber meinen Sie nicht, daß es wichtigere Themen auf der Welt gibt?". Darauf der Junge Mann: "Nicht für den Weißstorch!".

    …nichts…!

    Denn „Bequemlichkeit“ lässt den Vorgang des Laufenlassens des Motors nicht die Unnötigkeit negieren…🥴


    https://www.bussgeldkatalog.org/motor-laufen-lassen/

    naja, damit die Frontscheibenheizung funktionierte, war es ja nötig, daß der Motor lief. Strenggenommen wurde der Motor nicht (einfach so) laufen gelassen, er betrieb die Frontscheibenheizung. Würde man vorher losfahren, sähe man ja nichts und wenn die Scheibe schon frei wäre, bräuchte man sie ja nicht. Die Bedienungsanleitung schwieg sich zu diesem Punkt aus. Naja, meist brauchte ich die Frontscheibenheizung ja nicht, weil das Auftauen meiner Frontscheibe meine kraftstoffbetriebene Standheizung ganz gesetzeskonform für mich erledigte. Aber die hat ja auch nicht jedes Fahrzeug.

    Ich denke schon, daß es auf "unnötig" ankommt. Wenn eine zugelassene Frontscheibenheizung meines Modell im Stand betrieben werden durfte, so war ein arbeitender verbrennungsmotor nötig..... aber wie gesagt, jetzt ist's für mich persönlich egal.

    Naja, schicks hin und du wirst sehen ;)

    Also ich weiß, was ein zu versteuerndes Jahreseinkommen ist und ich weiß, daß meine Aussage stimmt. Ob Du das glaubst oder nicht ist nur für einen von uns beiden von Bedeutung (falls er damit förderfähig werden würde) ;)

    Und wenn Du mir nicht glauben magst, frag Tante Google und Du wirst sehen


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    Da heißt es: Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens...

    Da ich jetzt nicht weiß, ob das Zitat meine Aussage bestätigen oder ihr widersprechen soll, erfolgt die Antwort unter Annahme eines Widerspruchs:

    Das zu versteuernde jährliche Einkommen ist das, was zum versteuern übrig bleibt, wenn alles Absetzbare und alle Werbungskosten abgezogen sind. Danach bemißt sich die eigentliche Steuerlast; das ist das "tatsächliche" zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Das, was man zu viel gezahlt hat, bekommt man ja wieder - von seinen eigenen, zu viel entrichteten Steuern. Man würde nichts wieder bekommen, wenn das reine Bruttogehalt das zu versteuernde Einkommen wäre. Wovon, sollte die Rückzahlung dann genommen werden?

    Mein Vorgänger hatte ja auch eine beheizbare Windschutzscheibe via Heizdrähten. Nun funktionierte ja die Frontscheibenheizung nur, wenn der Motor lief.

    Was ich mich dann immer fragte: Den Motor "unnötig" laufen zu lassen, kostet 80 € Bußgeld. Wie sicher ist es, daß den Motor für die Frontscheibenheizung laufen zu lassen tatsächlich als "nötig" akzeptiert würde?

    Naja, habe es nich rausbekommen müssen und nun ist's egal. Geht ja beim Explorer auch ohne Drähte schön schnell.

    Zitat von BaFa

    Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die das förderfähige Neufahrzeug zugelassen wurde und deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 80.000 € beträgt.

    ... vermutlich ist mein Hinweis überflüssig, aber zur Sicherheit: Damit ist nicht das Bruttoeinkommen gemeint (das dachte ich tatsächlich zunächst zu Beginn des Themas), sondern der Betrag auf dem Lohnsteuerbescheid der unter der Überschrift „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ in der Zeile „Zu versteuerndes Einkommen“ erscheint. Der kann sich je nach absetzbaren bzw. Werbungskosten etc. erheblich davon unterscheiden.

    Leider funktioniert nicht jedes Elster-Zertifikat, meines wird z.B. bei der Registrierung abgelehnt,...

    ... vielleicht habe ich ein Verständnisproblem bei "nicht jedes", aber DAS Elsterzertifikat gibt es meines Wissens nur vom Finanzamt und gilt drei Jahre, dann muß man es erneuern. Vielleicht ist es also nur abgelaufen. Im Dateinamen des Zertifikats (i.d.R eine .pfx-Datei) steht auch das Erstellungsdatum samt Uhrzeit (nutzername_elster_TT.MM.JJJJ_hh.mm.pfx) Wenn das Datum über drei Jahre zurück liegt, müßte ein neues Zertifikat erstellt werden.

    .... oder auch das Aufheizen beim EInstellen von Abfahrtszeiten etc. mit drinnen enthalten, da wird also nicht nur der bloße Energieverbrauch je Kilometer abgebildet...

    Korrekt, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Ich trage tatsächlich nur die aufgenommene Energie lt. Fahrzeug ein, aber die gelegentliche Vorkonditionierung ist bei Spritmonitor natürlich mit eingerechnet.